• „Endlich erhoffte Rechtssicherheit für PJ-Studierende geschaffen“

    Pressemitteilung
    Quarantänemaßnahmen wegen Sars-CoV-2 gelten nicht als Fehlzeiten
    01.April 2020
    Hannover
    Das Bundesministerium hat auf Grundlage des erst kürzlich hierfür geänderten Infektionsschutzgesetzes eine Verordnung erlassen, die eine Vielzahl von Abweichungen von der derzeitigen Approbationsordnung für Ärzte beinhaltet.

    Fehltage aufgrund von einer behördlich angeordneten Quarantäne gelten fortan nicht mehr als Fehlzeiten im Sinne von § 3 Absatz 3 der Approbationsordnung für Ärzte. Auch darüber hinausgehende Fehlzeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, können in Härtefällen und wenn das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet ist, außer Acht gelassen werden.
    Pressemitteilung
    Pressemitteilung
    Hängepartie beendet

    Damit beendet das Bundesministerium eine wochenlange Hängepartie für Studentinnen und Studenten im PJ. Diese mussten negative Konsequenzen für ihre Zulassung zum dritten Staatsexamen befürchten, weil die Prüfungsordnungen, die sich auf die Approbationsordnung für Ärzte stützen, keine Ausnahmen für quarantänebedingte Fehlzeiten vorsahen. Bei Überschreitung der maximal zulässigen 30 Fehltage hätte demnach das PJ teilweise oder ganz wiederholt werden müssen.

    "Die Politik hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und entschlossen gehandelt. Das Bundesministeriums schafft endlich die erhoffte Rechtssicherheit für PJ-Studierende, die sich nun mit einer Sorge weniger weiter ihren Aufgaben in der Patientenversorgung widmen können. Auf dieses Signal haben viele gewartet", begrüßt Hans Martin  Wollenberg, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, die politische Umsetzung der Forderung der Studentenschaft, keine Nachteile für ihr Engagement im Kampf gegen die Corona-Epidemie befürchten zu müssen.

    „Ebenfalls begrüßen würden wir eine bundeseinheitliche Regelung zur Durchführung der M2-Prüfung zum ursprünglich geplanten Termin. Hier appellieren wir an das Land Niedersachsen, die bisherige Richtung beizubehalten und von einer Verschiebung der M2-Prüfungstermine abzusehen. Sehr positiv bewerten wir, dass der Bund nun erstmalig die langjährige Forderung des Marburger Bundes nach einer bundeseinheitlichen existenzsichernden Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende im PJ unterstützt – dieser wichtige Schritt darf jedoch nach Aufhebung der Notlage nicht revidiert werden,“ fordert Wollenberg.

    Die entsprechende "Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll noch am 01.04.2020 in Kraft treten.

    Ein Foto von Hans Martin Wollenberg in druckfähiger Auflösung finden Sie anbei. Dieses ist zum Abdruck in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung freigegeben.