Niedersachsen muss GKV-Spargesetz stoppen

Pressemitteilung
Marburger Bund warnt vor Folgen für Krankenhäuser und Patient*innenversorgung
10.Juli 2026
Hannover
Der Marburger Bund Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz heute im Bundesrat zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz gefährdet die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und verschärft die Belastungen für Beschäftigte und stationäre Patient*innenversorgung, noch bevor die Krankenhausreform ihre Wirkung entfalten kann, kritisiert die Ärzt*innengewerkschaft.
Der Marburger Bund Niedersachsen warnt vor Folgen für Krankenhäuser und Patient*innenversorgung.
Der Marburger Bund Niedersachsen warnt vor Folgen für Krankenhäuser und Patient*innenversorgung.

Hans Martin Wollenberg, Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, verdeutlicht: „Die Bundesregierung versucht, die Finanzprobleme der Krankenkassen auf Kosten von Krankenhäusern und Beschäftigten zu lösen. Das gefährdet die medizinische Versorgung und schwächt die Kliniken genau in der Phase, in der sie Stabilität für die Krankenhausreform brauchen. Ministerpräsident Olaf Lies muss jetzt im Bundesrat Verantwortung übernehmen und sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, um den Kahlschlag in der niedersächsischen Versorgungslandschaft zu stoppen.“

Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, betont mit Blick auf den Klinikalltag: „Die geplante Absenkung der Tarifrefinanzierung erschwert es den Kliniken zusätzlich, qualifiziertes Personal zu halten. Gleichzeitig binden höhere MD-Prüfquoten und weitere Bürokratie ärztliche Arbeitszeit, die am Krankenbett fehlt. Wir brauchen keine neuen Sparpakete und Scheindebatten, sondern eine verlässliche Finanzierung der Tarifsteigerungen!“

Der Marburger Bund Niedersachsen appelliert an Ministerpräsident Olaf Lies und Gesundheitsminister Andreas Philippi, dem Spargesetz im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Über den Vermittlungsausschuss besteht noch die Chance, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, eine nachhaltige Finanzierung der Kliniken zu sichern und das Vertrauen des medizinischen Personals nicht vollständig zu verspielen.

Die Ärzt*innengewerkschaft stellt drei Fehlentwicklungen im aktuellen Gesetzentwurf heraus:
  • Tarifsteigerungen vollständig refinanzieren: Die geplanten Kürzungen gefährden eine angemessene Finanzierung der Tarifabschlüsse und verschärfen den Fachkräftemangel.
  • Bürokratie abbauen statt ausweiten: Höhere MD-Prüfquoten und zusätzliche Zweitmeinungsverfahren binden ärztliche Arbeitszeit, die in der Patient*innenversorgung benötigt wird.
  • Krankenhausreform nicht ausbremsen: Zusätzliche finanzielle Belastungen entziehen den Kliniken die notwendige Stabilität für den geplanten Strukturwandel.