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    04. Jun. 2021
    Großen Anklang hat unser Online-Seminar „Vertrag als Oberärztin/Oberarzt – von Mythen, Täuschungen und Fallstricken“ gefunden. Referent Andreas Wagner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Hessen, klärte über das Vertragsrecht auf. So war der Begriff Oberärztin/ Oberarzt bis zum Jahr 2006 nicht tarifrechtlich verankert und es gab keine spezifische Vergütung. Erst seit 2006 gibt es arztspezifische Verträge des Marburger Bundes, in denen die meisten den Begriff tarifrechtlich regeln und eine deutliche Gehaltssteigerung mit sich bringen.
    03. Jun. 2021
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund Sachsen fordert die sächsischen Kliniken auf, die neue gesetzliche Möglichkeit zu nutzen, nicht nur Pflegekräften, sondern auch Krankenhausärztinnen und -ärzten und allen anderen am Patienten tätigen Berufsgruppen eine Corona-Prämie zu zahlen.
    „Die Leistungen der Ärztinnen und Ärzte und der Pflege, nicht zuletzt im Rahmen von Diensten auf den Covid-19-Stationen, sind gleichberechtigt zu betrachten. Belegschaften in Krankenhäusern dürfen nicht gespalten werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten erfolgt immer gemeinsam. Alle Berufsgruppen sollten daher von einer Prämie profitieren“, erklärte der Vorstand des Marburger Bundes Sachsen.
    01. Jun. 2021
    Mainz. Organspende ist ein Thema, vor dem sich leider noch immer viele Menschen drücken. Die Auseinandersetzung damit wird allzu häufig beiseitegeschoben, weil sie womöglich unbequem ist. Doch egal, ob Ja oder Nein: Jede und jeder sollte diese persönliche Entscheidung treffen. Und im Idealfall auch in einem Organspendeausweis dokumentieren. Für diese selbstbestimmte Entscheidung wirbt deshalb auch der diesjährige Tag der Organspende mit der Social-Media-Challenge #EntscheideDich. „Eine selbstbestimmte Entscheidung schafft Klarheit“, betont Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Und zwar nicht nur für einen selber, sondern „auch für unsere Angehörigen und für die vielen schwerkranken Menschen, die auf eine Transplantation warten, weil ihre eigenen Organe versagen“.
    31. Mai 2021
    Die Ärzteschaft in Brandis hat am 26. Mai – gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von ver.di – die Arbeit niedergelegt. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachklinikums trafen sich vor Ort, um nach einem Frühstück in einem Demonstrationszug zum Marktplatz zu marschieren und dort lautstark die Öffentlichkeit über die Zustände am Klinikum zu informieren.
    Mit dem Warnstreik wollen die Ärztinnen und Ärzte ihrer Forderung nach einem Haustarifvertrag Nachdruck verleihen. Die Arbeitgeberseite hat bisher auf die Angebote des Marburger Bundes nur mit einer Abwehrhaltung reagiert.
    31. Mai 2021
    Am 21. und 22. Juni 2021 stehen wieder die Aufsichtsratswahlen am Uniklinikum Gießen und Marburg (UKGM) an. Wir haben mit Prof. Dr. Dr. Reginald Matejec, der derzeit Mitglied des Aufsichtsrats ist, über die Arbeit in diesem Gremium gesprochen, warum er wieder kandidiert und wofür er sich einsetzen will.
    29. Mai 2021
    Düsseldorf. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein kann nicht nachvollziehen, warum Apotheken beim Thema Grippeschutzimpfung künftig eine Rolle spielen sollen. Konkret geht es um ein Modellprojekt, das die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein gemeinsam umgesetzt haben. Daran haben sich laut AOK 250 Apotheker beteiligt – mit dem Ergebnis, dass von September 2020 bis Januar 2021 insgesamt 400 Grippeschutzimpfungen erfolgt sind. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, hat man mit dem Angebot viele Menschen erreicht, die sich sonst nicht hätten impfen lassen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, kann solche Aussagen überhaupt nicht nachvollziehen und zweifelt an der Sinnhaftigkeit dieses Modellprojektes.
    28. Mai 2021
    Pressemitteilung
    ​​​​​​​Die medizinische Versorgung auf dem Land lässt sich nur durch ein umfassendes Konzept für ambulante und stationäre Versorgung sichern. Hierfür sind kontinuierliche Investitionen erforderlich, fordert der Marburger Bund Niedersachsen vor dem Hintergrund der gestern veröffentlichten Studie der Robert-Bosch-Stiftung zum drohenden Ärztemangel auf dem Land.
    27. Mai 2021
    Wer nach seinem Studium in einem Krankenhaus den Arztberuf aufnimmt, erlebt eine ernüchternde Realität: Oft liegt die tatsächliche Arbeitszeit oberhalb der in unseren Tarifverträgen festgeschriebenen Grenzen. Dabei schreibt das Arbeitszeitgesetz wöchentliche Höchstgrenzen von 48 Stunden vor, die nur in Verbindung mit Bereitschaftsdienst überschritten werden dürfen, wenn jeder Einzelne das „Opt-Out“ unterschrieben hat. Das Arbeitspensum ist hoch. Aus unseren MB-Umfragen wissen wir, dass die tatsächliche Wochenarbeitszeit inklusive Dienste und Überstunden bei mehr als zwei Drittel der Befragten deutlich über 48 Stunden liegt. Mehr als die Hälfte aller Ärztinnen und Ärzte leistet monatlich viele Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften, auch an Wochenenden, mit denen der 24-Stunden-Betrieb der Kliniken sichergestellt wird. Vielfach gibt es keine Zeiterfassung, oft werden ärztliche Überstunden weder bezahlt noch mit Freizeit ausgeglichen.