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    30. Mär. 2021
    Ärztinnen und Ärzte sind im Zuge der beginnenden Impfungen gegen COVID-19 aufgefordert, in den jeweiligen Impfzentren mitzuwirken. Der Erfolg der Impfkampagne wird unter anderem davon abhängen, dass viele Ärztinnen und Ärzten diesem Aufruf folgen und für eine Tätigkeit in den Impfzentren zur Verfügung stehen. Da die Gestaltung der konkreten Maßgaben zur Durchführung der Impfung den einzelnen Bundesländern obliegt, herrscht augenblicklich eine unübersichtliche Vielfalt an Rahmenbedingungen mit erheblichen rechtlichen Unterschieden für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten.


    29. Mär. 2021
    Trier (mhe). Die Vorsitzende des MB-Bezirks Trier, Mariza Oliveira Galvão, begrüßte in einer Video-Konferenz zwei Referenten aus den Reihen des Marburger Bundes. Bernd Libeaux – Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Caritas informierte über den jüngsten ARK-Beschluss für die Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft. Christina Schneider stellte die Versorgungseinrichtung Trier vor. Ihren Vortrag geben wir in einem weiteren Bericht wieder.
    29. Mär. 2021
    Am 27. März ist Dr. Steffen König zum Vizepräsidenten der LÄKB gewählt worden. Er konnte sich dabei eindeutig gegen den bisherigen Vize mit Stimmen aus dessen Koalition durchsetzen.
    26. Mär. 2021
    Düsseldorf. Das Land stellt den Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche weitere 130.000 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech für Erstimpfungen ergänzend zu dem bisher übermittelten Impfstoffkontingent zur Verfügung. Dabei handelt es sich um mehr als eine Verdopplung der ursprünglich vorgesehenen Menge.
    26. Mär. 2021
    Ärztinnen und Ärzte sind im Zuge der beginnenden Impfungen gegen COVID-19 aufgefordert, in den jeweiligen Impfzentren mitzuwirken. Der Erfolg der Impfkampagne wird unter anderem davon abhängen, dass viele Ärztinnen und Ärzten diesem Aufruf folgen und für eine Tätigkeit in den Impfzentren zur Verfügung stehen. Da die Gestaltung der konkreten Maßgaben zur Durchführung der Impfung den einzelnen Bundesländern obliegt, herrscht augenblicklich eine unübersichtliche Vielfalt an Rahmenbedingungen mit erheblichen rechtlichen Unterschieden für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten.
    Auch das kürzlich in Kraft getretene MTA-Reformgesetz hat keine Klarheit gebracht. Das MTA-Reformgesetz regelt, dass Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 in der Sozialversicherung nicht beitragspflichtig sind. Es bestehen für Arbeitgeber auch keine Meldepflichten zur Sozialversicherung.
    Der Gesetzgeber hat dabei die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung unterschiedslos für angestellte und selbstständige Honorarärzte geregelt. Mit der gesetzlichen Formulierung "nicht beitragspflichtig" hat der Gesetzgeber aber keine Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht an sich getroffen.
    Im Ergebnis wurde daher auch mit der gesetzlichen Neuregelung keine Rechtsklarheit geschaffen.
    Es bleiben arbeitsrechtliche, aber insbesondere auch sozial- und steuerrechtliche Aspekte ungeklärt.
    Mit folgenden FAQs wollen wir Sie daher auf einige wichtige Aspekte hinweisen, die Sie beachten sollten.
    25. Mär. 2021
    Wenn ein Kind in diesen Tagen des Jahres bemerkt, dass das eigene Kuscheltier krank ist und sich zum Beispiel eine Grippe eingefangen oder bei einem Unfall den Arm gebrochen hat, so stehen normalerweise schon alle in den Startlöchern: Für einen Besuch im Teddybär-Krankenhaus der Universitätsmedizin Göttingen.
    25. Mär. 2021
    Das Gesundheitsministerium in NRW hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Das Land reagiert schnell und unbürokratisch auf die Meldung zahlreicher Kommunen, dass sie freie Terminkapazitäten haben. Wir stellen hiermit klar: Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen. Wir wollen Strecke machen!“
    25. Mär. 2021
    Arnsberg (mhe). In den Impfzentren in NRW herrscht derzeit ein echter Mangel an Impfstoff. „Für die nächsten beiden Wochen wurden uns für ganz NRW rund 200.000 Impfdosen angekündigt, urplötzlich wurde die Liefermenge von Astra Zeneca aber auf nur noch 42.500 Impfdosen verringert“, berichtet Dr. med. Rolf Cramer, Leiter des Impfzentrums in Soest, in der Video-Konferenz des MB-Bezirks Arnsberg. „Wir impfen derzeit täglich 600-700 Menschen. Wir müssten eigentlich viel mehr Impfen. Es fehlen uns jetzt aber zwei Drittel der Impfdosen. Ich empfinde das als Drama. Wir machen also im Prinzip nur eine Mangelverwaltung. Die Folgen werden die Zunahme der Inzidenzwerte sein und wir werden viele Menschen verlieren“, fürchtet Dr. med. Rolf Cramer. Nun ruhten die Hoffnungen darauf, das Biontech für den Monat April 60 Millionen Impfdosen für Deutschland versprochen habe.
    25. Mär. 2021
    Köln/Mainz (mhe). Es gibt viel zu entscheiden in diesem Jahr. Nach der Landtagswahl in RLP steht im kommenden Herbst, nicht nur im September, die Bundestagswahl an. Am 27. Oktober werden auch die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz in einer Briefwahl entscheiden, wer in den nächsten fünf Jahren den berufspolitischen Kurs in den rheinland-pfälzischen Ärztekammern bestimmen wird? Jede Wahl will gut vorbereitet sein. „Ein starkes Team kann einfach mehr erreichen. Deshalb werben wir zurzeit um möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten auf unseren Marburger-Bund-Listen“, ruft Dr. med. Günther Matheis, der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, zum persönlichen Engagement auf.
    25. Mär. 2021
    Aus dem wachsenden Netzwerk der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte im MB erreichte uns der Wunsch nach einer besseren Vernetzung, einer sicheren Plattform für den regelmäßigen Austausch und weitergehende Informationsveranstaltungen. Mit unserer Online-Seminar Triologie kommen wir diesem Bedarf mit viel Expertise nach. Während der jeweils 1,5 Stunden können Sie sich mit Ihren individuellen Fragen online an die Referenten wenden.