Medizinstudierende im letzten Jahr ihrer Ausbildung, dem Praktischen Jahr (PJ), sind in Universitätskliniken und Akademischen Lehrkrankenhäusern auch in Notaufnahmen und auf Intensivstationen tätig – in Vollzeit und bei allenfalls geringer Aufwandsentschädigung. Trotzdem wird ihnen jetzt in vielen dieser Kliniken eine prioritäre Impfung gegen das Coronavirus verwehrt. Dies widerspricht nicht nur der Intention der Coronavirus-Impfverordnung, es ist auch gegenüber den Betroffenen und den Patientinnen und Patienten nicht zu rechtfertigen.