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    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)
    08.Februar 2024
    Der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste (TG MD) haben am 6. Februar 2024 in Frankfurt/Main ihre Gespräche zu ärztespezifischen Mantelfragen weitergeführt. Basis der aktuellen Gespräche waren erste schriftliche Entwürfe der Arbeitgeberseite zu den Themen „Gratifikation für besondere Aufgaben und Projekte“ (§17 b MDK-T Version Ärzte), eine Neufassung der Arbeitszeitregelungen in § 12 und einem neuartigen „Kompetenzmodell“ mit dem die zukünftige Eingruppierung erfolgen soll. Atmosphärisch konnte an die erfreulich konstruktiven Gesprächsrunden im November und Januar angeknüpft werden, wenn auch inhaltlich teilweise noch erhebliche Differenzen zu Tage traten.

    Die Themen

    Der MB machte zunächst zum Thema „Gratifikation für besondere Aufgaben und Projekte“ deutlich, dass eine seiner zentralen Forderungen gerade die Abschaffung der Leistungsorientierten Vergütung sei. Die nun von Arbeitgeberseite vorgelegte Modifizierung einer dieser leistungsorientierten Bestandteile steht dieser Forderung damit diametral entgegen. Daher wurde dieses Thema im weiteren Verlauf auch nicht vertieft.

    Auch beim Thema einer Neufassung des § 12 (Arbeitszeit) taten sich erhebliche Differenzen auf. Erklärtes Ziel der Arbeitgeber ist eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten bei einer grundsätzlichen Beibehaltung der derzeitigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Der MB legte aber dar, dass nahezu alle vorgelegten Vorschläge zu einer „Arbeitszeitflexibilisierung“ – wie zum Beispiel die Möglichkeit „freiwilliger Mehrarbeit, Samstagsarbeit, Erhöhung der Arbeitszeit ohne Deckelung -  lediglich einseitig dem Arbeitgeberinteresse nach Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit dienen und keinen Mehrwert für die ärztlichen Beschäftigten beinhalteten. Eine Regelung, die allein zu Lasten der Beschäftigten geht, kann und wird der MB jedoch nicht nähertreten.

    Schließlich verwendeten beide Seiten den zeitlich längsten Anteil mit der Diskussion über ein durch die Arbeitgeberseite vorgestelltes „Kompetenzmodell“, das als Grundlage für die künftige Eingruppierung und das Fortkommen in den Erfahrungsstufen dienen soll. Kurz gesagt bedeutet dies, dass die Eingruppierung in eine jeweilige Vergütungsgruppe (weiterhin) je nach Qualifikation und Tätigkeit entscheidend ist. Hier fordert der MB nach wie vor die Modifizierung der derzeitigen Eingruppierungsregelungen im Sinne einer einheitlichen, gerechten und fairen Eingruppierung und weg vom zurzeit in den einzelnen Medizinischen Diensten herrschenden Wildwuchs.

    In horizontaler Ebene soll weiterhin automatisch - nach der Einstellung in eine Eingangsstufe - die hinzutretende Berufserfahrung dadurch abgebildet werden, dass eine oder maximal zwei weitere Stufen nach einem festzulegenden Zeitablauf erreicht werden. Ab der Stufe 3 bzw. 4 folgt jedoch ein Paradigmenwechsel: Vor dem Hintergrund der Maxime eines „lebenslangen Lernens“ soll für das Erreichen der folgenden Stufen künftig der Fortbildungsstand des einzelnen Arztes / der einzelnen Ärztin maßgeblich sein. Dies bedeutet, dass ein weiterer Stufenaufstieg erst automatisch bei Erreichen eines – noch in den Verhandlungen festzulegenden – Punktewertes erfolgen soll. Wie diese Punkte erworben werden, obliegt den weiteren Verhandlungen. Möglichkeiten sind der Erwerb im Rahmen der im Ärztebereich bereits bekannten CME-Punkte oder über eine – noch im Aufbau befindliche – „MD-Akademie“. Aufgrund der oben genannten Idee eines „lebenslangen Lernens“ würde dieses System bedeuten, dass im Vergleich zu heute (=4 Erfahrungsstufen) deutlich mehr Erfahrungs-/Kompetenzstufen im Erwerbsleben beim Medizinischen Dienst zu erreichen sein werden. Darüber hinaus erfordert ein solches System zwangsläufig die Etablierung eines Fortbildungsanspruchs, um die erforderlichen Punktwerte erreichen zu können.

    MB-Forderung war es, Freistellungen für notwendige Fortbildungen zu tarifieren. Ein solches System ist daher aus MB-Sicht nur dann zustimmungsfähig, wenn das Erreichen der notwendigen Fortbildungspunkte allen ärztlichen Beschäftigten gleichermaßen ermöglicht wird. Ein Anspruch auf Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen – wie vom MB gefordert – wäre hier ein denkbarer Weg.

    Bewertung

    In einer ersten Bewertung hat die MB-Verhandlungskommission deutlich gemacht, dass das vorgestellte System grundsätzlich geeignet ist, Gegenstand weiterer Verhandlungen zu sein. Durch die Aussicht, nicht nur – wie vom MB gefordert – eine E 5, sondern darüber hinaus weitere Erfahrungsstufen zu etablieren, wäre es möglich, ärztlichen Beschäftigten über deren gesamter Erwerbsbiographie beim MD gleichermaßen die Aussicht auf weitere Entgeltzuwächse zu garantieren. Allerdings kann dies nach Auffassung des MB nicht dergestalt umgesetzt werden, dass das bisher für die aktuelle Erfahrungsstufensystematik vorgesehene Volumen für die neue Systematik genutzt wird. Klare MB-Forderung ist es, dass mit einer möglichen Etablierung eines neuen Systems keine Verschlechterungen einhergehen dürfen, sondern alle Beschäftigten hiervon profitieren müssen.

    Über die mögliche Anzahl der Stufen und die dafür jeweils zu hinterlegenden Werte haben sich die Arbeitgeber noch nicht geäußert. Das bleibt der/den möglichen nächsten Verhandlungsrunden vorbehalten.

    Völlig klar ist es zudem, dass jegliche Tarifierung eines neuen Eingruppierungssystems die Ansprüche des MB an eine homogene und faire Eingruppierungssystematik erfüllen muss. Letztlich wird es zudem notwendig sein, notwendige Überleitungsregelungen zu schaffen, die weitreichende Bestandsschutzregelungen für bereits beim MD beschäftigte Ärztinnen und Ärzte zu beinhalten.

    Ausblick

    Nunmehr liegt es an den Tarifgremien des Marburger Bunds eine abschließende Bewertung vorzunehmen und zu entscheiden, ob die hier dargelegten Zwischenstände als ausreichend angesehen werden, um auf dieser Basis weitere Verhandlungen zu führen. Wir werden hierüber zeitnah berichten.

    Über den Fortgang der Gespräche werden wir zeitnah informieren.