§ 17a/b TV MD: Keine Einigung aufgrund fehlender finanzieller Bereitschaft der Arbeitgeber
Im Zuge der Gespräche wurde deutlich, dass die Arbeitgeber nicht bereit waren, unsere Forderung nach einer deutlichen Erhöhung des Mindestausschüttungsvolumens zu erfüllen.
Da eine Anpassung des von dem MD vorgesehenen (Mindest-)Ausschüttungsvolumens jedoch für uns zwingende Voraussetzung für strukturelle Änderungen an § 17a/b gewesen wäre, mussten beide Seiten feststellen, dass aktuell keine Veränderung möglich ist.
Wir haben klargestellt:
- Keine Absenkung des bisherigen Ausschüttungsvolumens,
- Kein Risiko, dass die bisher von vielen Beschäftigten erhaltenen Leistungs- und Projektzulagen eingeschränkt werden oder gar wegfallen.
Besonders wichtig bleibt der Hinweis, dass in drei Medizinischen Diensten aktuell keine LoV-Dienstvereinbarungen existieren. Aus unserer Sicht ist es nun dringend erforderlich, diese zeitnah abzuschließen, damit Beschäftigte dort nicht dauerhaft schlechtergestellt werden.
Fortschritte bei Mobilität und Benefits
Daneben konnten wir mehrere positive Punkte verhandeln:
- Der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket soll bis zum Ende der aktuellen bundesrechtlichen Rahmenregelung verlängert werden
- Der Tarifvertrag soll künftig weitere Benefit-Angebote ermöglichen: z. B. Zuschüsse zu Fitnessstudios oder Tankgutscheinen.
- Auch die Einführung eines Fahrradleasings wurde in Aussicht gestellt.
Gesprochen, aber bisher noch ohne Ergebnis, wurden weiter über Anlage 3 zum Tarifvertrag - die Reisekostenregelung – und über die in § 12 des Tarifvertrages geregelte Arbeitszeit.
Die Gespräche werden fortgesetzt am 16. und 17. Dezember erneut in Frankfurt am Main. Vorbereiten werden wir diesen Termin mit einem gemeinsamen Online-Meeting mit dem MD.
Sollten Sie Fragen zu diesem Info oder zum Tarifvertrag haben, wenden Sie sich bitte an das Tarifreferat des MB-Bundesverbandes unter tarifpolitik@marburger-bund.de
