• Redaktion abgeschlossen. Tarifverträge sind im Unterschriftsverfahren

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/ VKA
    27.Juli 2022
    Nachdem wir uns Mitte Mai mit den kommunalen Arbeitgebern auf eine Tarifeinigung verständigt hatten, ist nunmehr auch die Redaktion, also die technische und juristische Umsetzung der sogenannten Eckpunkte in einen fertigen Tariftext, abgeschlossen. Obschon wir bereits bei der Abfassung des Einigungspapiers darauf geachtet haben, Formulierungen zu finden, die ohne weitere Verhandlungen in Tariftexte überführt werden können, hat dieses Verfahren doch mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Die jetzt geeinten Texte sind nunmehr unsererseits unterzeichnet und befinden sich zur Unterschrift bei der VKA. Den Text des Änderungstarifvertrages können Sie ab sofort auf unserer Internetseite einsehen. In Kürze stellen wir Ihnen auch eine durchgeschrieben Lesefassung des Tarifvertrages zur Verfügung.

    Um Ihnen den Umgang mit den neuen Regelungen zu erleichtern und Hinweise an die Hand zu geben, wie und wann diese durch Ihre Arbeitgeber umzusetzen sind, werden wir in den nächsten Wochen die einzelnen Regelungen in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens erläutern. Den Anfang machen mit dieser Info alle Regelungen zur Entgelterhöhung, zu den ab Januar 2022 in Kraft getretenen Regelungen zum Urlaub sowie die ab Juli 2022 geltenden Vorschriften zur Rufbereitschaft. Letztere werden wir auch noch einmal gesondert betrachten, wenn im nächsten Jahr die Neuregelungen zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste und damit auch die Vorschriften zur gegenseitigen Anrechnung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten in Kraft treten.

    Sämtliche Detailinformationen finden Sie auch auf unserer Website und zukünftig als Teil der neuen Broschüre zum TV-Ärzte/VKA, die demnächst in den Neudruck geht.

    Zum 1. Januar 2023 treten weitere Regelungen in Kraft, die zum einen bestehende Tarifvorschriften modifizieren (Begrenzung der Bereitschaftsdienste, Einschränkung von Arbeit an Wochenenden, Dienstplanung), zum anderen aber auch Einfluss auf die 2022 neu eingeführten Regelungen (insbesondere gegenseitige Anrechnung bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst einschließlich der Vorgaben für teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte) haben. Wir werden in den weiteren MitgliederInfos diese neuen Regelungen rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten im Detail erläutern und auch auf die Wechselwirkungen mit den hier vorgestellten Regelungen hinweisen.

    Ab Januar 2023 stehen zudem Verhandlungen über die weitere lineare Entwicklung des TV-Ärzte/ VKA an. Über die entsprechenden Forderungen werden die Tarifgremien des MB in den nächsten Monaten beraten. Wollen Sie stets auf dem Laufenden bleiben, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung bei unserem MessengerService.

    Den aktuellen Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum TV-Ärzte/VKA finden Sie hier.