• VKA | Einigung in der 5. Runde!

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA
    23.Mai 2023
    Nach einem weiteren bundesweiten Warnstreiktag am 9. Mai ist letztlich Bewegung in die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gekommen. So konnten wir nach zweitägigen Verhandlungen am 23. Mai eine Einigung erzielen. Diese enthält sowohl lineare Steigerungen der Tabellenentgelte, als auch steuerfreie Einmalzahlungen.

    Die Einigung im Einzelnen:

    • Entgelterhöhung

    Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 werden die Tabellenentgelte um 4,8 Prozent erhöht. Nach neun Monaten erfolgt eine weitere Steigerung um vier Prozent. Über die Laufzeit der Tarifeinigung (18 Monate) ergibt sich somit eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte um 8,8 Prozent.
     

    • Steuerfreie Inflationsausgleichzahlung

    Mit dem nächstmöglichen Gehaltslauf (frühestens Juli / spätestens August 2023) erhalten Ärztinnen und Ärzte zudem eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro. Eine weitere - ebenfalls steuerfreie - Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro wird im Januar 2024 gezahlt. Über die spezifischen Modalitäten der Auszahlung werden wir Sie in einem gesonderten Mitglieder-Info informieren.
     

    • Laufzeit

    Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 18 Monaten bis zum 30. Juni 2024. Auf diesen Zeitpunkt werden ebenfalls sämtliche Einzelkündigungsmöglichkeiten des TV-Ärzte/VKA synchronisiert. Dadurch können alle einzeln kündbaren Regelungen inklusive der Entgelte bereits in einem guten Jahr – neu – verhandelt werden.


    Wie geht es weiter?

    Lineare Tabellensteigerungen von insgesamt 8,8 Prozent, steuerfreie Zahlungen in Höhe von insgesamt 2.500 Euro und eine relativ kurze Laufzeit von 18 Monaten, stellen nach Auffassung der Verhandlungskommission ein annehmbares Ergebnis dar. Bereits Mitte des nächsten Jahres können wir erneut Entgelterhöhungen erreichen und wesentliche Fragen ärztlicher Arbeitsbedingungen neu verhandeln. Die Einigung steht bis zum 23. Juni unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien, die über diese Einigung beraten werden.