• Zweite Runde ohne greifbares Ergebnis!

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei der Sana Kliniken AG im Geltungsbereich des TV-Ärzte Sana
    26.April 2022
    Am 21. April hat die zweite Verhandlungsrunde zum TV-Ärzte Sana stattgefunden. Die Verhand-lungen sollten eigentlich bereits am 28. März fortgesetzt werden, mussten krankheitsbedingt je-doch verschoben werden. Umso mehr erhoffte sich die MB-Verhandlungskommission nun echte Fortschritte und ein substantielles Angebot der Arbeitgeberseite. Leider wurden diese Hoffnungen schnell enttäuscht.

    Das Angebot im Einzelnen

    • Linear wurde ein Angebot unterbreitet, das bei einer Laufzeit von 30 Monaten tabellenwirksam immer noch deutlich unter unserer Forderung von 6,5 Prozent bei einem Jahr läge. 
    • Hinsichtlich der Forderung nach einer Verbesserung bei der Bezahlung der Bereitschaftsdienste boten die Arbeitgeber ein neues Modell an. Dieses stellt – kurz gesagt – bei der zukünftigen Berechnung auf einen Vergleich des bisherigen Bereitschaftsdienstentgeltes zu einem hypothetischen Entgelt in Höhe des individuellen Stundenentgelts ab. Bei einer entsprechenden Differenz würde ein Zuschlag dergestalt gezahlt, durch den mindestens immer das individuelle Stundenentgelt als Bereitschaftsdienstentgelt erreicht würde.

    Einschätzung

    • Die angebotene lineare Erhöhung der Tabellenwerte ist – selbst bei Außerachtlassen der derzeit prognostizierten Inflationsrate – in keiner Weise auch nur annähernd einigungsfähig! Weder die Höhe noch die zugrunde liegende Laufzeit entsprechen ansatzweise den Bedürfnissen der ärztlichen Beschäftigten.  
    • Ob das durch die Arbeitgeber präsentierte Modell zur Berechnung des Bereitschaftsdienstentgeltes trägt, muss zunächst einer genauen Prüfung unterzogen werden. Grundsätzlich stehen wir innovativen Modellen nicht ablehnend gegenüber, allerdings müssen sich durch diese echte Verbesserungen und Zugewinne für die Ärztinnen und Ärzte ergeben. Komplizierte Modelle ohne Mehrwert werden wir nicht abschließen!
    • Zu unserer Forderung nach einem generellen, nicht in Freizeit ausgleichbaren Zuschlag in Höhe von 25 % des individuellen Stundenentgelts äußerten sich die Arbeitgeber gar nicht.
    • Eine Regelung zu unserer Forderung nach einer objektiven und manipulationsfreien Arbeitszeiterfassung wurde ebenfalls schlicht abgelehnt und dies, obwohl die Aufnahme zu Verhandlungen hierüber bereits Gegenstand der letzten Tarifeinigung war!

    Fazit

    Dieses Angebot ist damit weit davon entfernt, unsere Zustimmung zu erhalten. Im Gegenteil – unsere Mitglieder erwarten substantielle Ergebnisse und diese sind bislang ausgeblieben. Die Arbeitgeber müssen das vorgelegte Angebot bis zum nächsten Mal deutlich verbessern! Ansonsten werden wir zu reagieren wissen!