• Bund und Länder müssen Neuordnung der Krankenhausstrukturen gemeinsam angehen

    Pressemitteilung
    Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    06.Dezember 2022
    Die Krankenhausversorgung braucht eine Neujustierung. So wie es ist, kann es nicht bleiben. Deshalb ist es gut, wenn nun auf der Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission über eine Reform der Krankenhausvergütung und der Strukturen der Versorgung diskutiert werden kann.

    Wir begrüßen den Einstieg in eine Finanzierung der Vorhaltekosten, wenngleich wir einen echten Ausstieg aus den Fallpauschalen für notwendig erachten. Eine wirkliche Überwindung des Fallpauschalensystems kann nur gelingen, wenn alle notwendigen Personalkosten der direkten Patientenversorgung ausgegliedert und als Vorhaltekosten finanziert werden.

    Die Personalengpässe im stationären Bereich beschränken sich nicht allein auf die Pflege, auch die Besetzung im ärztlichen Dienst ist meist nicht bedarfsgerecht. Teilweise werden ärztliche Stellen nicht nachbesetzt, weil sich dadurch Kosten einsparen lassen. Das führt zu noch mehr Arbeitsverdichtung und ist schlecht für die Patientenversorgung.

    Leider sieht der Reformvorschlag keine Herausnahme der ärztlichen Personalkosten aus den Fallpauschalen vor. Dabei wäre dies nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten der nächste folgerichtige Schritt, um sicherzustellen, dass in der direkten Patientenversorgung ausreichend Personal zur Verfügung steht.

    Wir sehen das Bemühen, die Krankenhausplanung auf eine neue Grundlage zu stellen. Zu lange sind Krankenhauspläne einfach nur fortgeschrieben worden. Das Konzept der Level-Systematik deckt sich grundsätzlich mit unseren Vorstellungen einer Einteilung nach Versorgungsstufen. Der besonderen Rolle von Universitätskliniken in der Maximalversorgung müsste jedoch stärker Rechnung getragen werden.

    Die vorgesehene integrierte ambulante und stationäre Versorgung im Bereich Level 1 ist ein neuer Ansatz, wirft aber eine Reihe von Fragen auf. Es ist beispielsweise unklar, welche Patienten eine solche „Basisversorgung“ benötigen, die nachts und am Wochenende weitgehend ohne Ärztinnen und Ärzte auskommen soll, und wer die Haftung übernimmt, wenn die Leitung beim Pflegepersonal liegt.

    Der Rettungsdienst wird sicher ausgebaut werden müssen, um die nach dem Konzept vorgesehenen Verlegungen zwischen den Krankenhäusern der verschiedenen Versorgungsstufen zu ermöglichen.

    Wir begrüßen ausdrücklich, dass für die jeweiligen Versorgungsebenen und Leistungsgruppen Struktur- und Personalvoraussetzungen vorgegeben werden sollen, die bundesweit einheitlichen Kriterien entsprechen. Dies bietet einen Ansatz für mehr Planungstiefe, eine bessere Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs und mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten.

    Es ist richtig, Finanzierung und Planung gemeinsam anzugehen. Beides gehört untrennbar zusammen. Dies setzt allerdings voraus, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen und die Neuordnung der Krankenhausstrukturen als gemeinsames Projekt begreifen. Wir appellieren daher an beide Seiten, Bund wie Länder, aufeinander zuzugehen und die Chancen zu nutzen, die sich durch eine Neujustierung der Krankenhausversorgung für alle Beteiligten ergeben.