• Flexibilität braucht klare und verbindliche Grenzen

    Pressemitteilung
    Marburger Bund und VKA beginnen Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern
    14.Oktober 2021
    „Die Bereitschaft zur Arbeit in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen hat Grenzen. Wir lassen es nicht zu, dass Krankenhäuser diese Grenzen aufweichen und Ärztinnen und Ärzten mehr Dienste leisten müssen, als es tarifvertraglich vereinbart ist. Wenn den kommunalen Arbeitgebern hierzu nicht mehr einfällt, als nach noch mehr Flexibilität zu rufen, dann stehen uns schwierige Verhandlungen bevor“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende Marburger Bundes, zur heute beginnenden ersten Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Berlin.

    Der zu verhandelnde Tarifvertrag gilt für rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern. Für die kommunalen Kliniken in Berlin existiert ein eigener Ärztetarifvertrag. Der Marburger Bund fordert neben Verbesserungen bei den Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften eine lineare Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent ab 1. Oktober 2021 bei einer Laufzeit von einem Jahr.

    „Eine leistungsfähige ärztliche Versorgung an Kliniken braucht klare und verbindliche Grenzen für Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit. Überschreitungen von Höchstgrenzen dürfen nur im Notfall möglich sein. Heute aber werden Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften häufig von Arbeitgebern missbraucht, Ausnahmen werden immer mehr zur Regel. Diesem Treiben müssen wir einen Riegel vorschieben und die Bedingungen für Ausnahmeregelungen deutlich schärfen“, bekräftigte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

    Die Forderung von 5,5 Prozent mehr Gehalt entspreche den großen Leistungen von Ärztinnen und Ärzten auch und gerade in der Corona-Pandemie. „Unsere Forderungen schränken weder die Flexibilität der ärztlichen Versorgung an kommunalen Kliniken ein, noch überfordern sie die Krankenhäuser finanziell. Vielmehr folgen sie dem Anspruch, das arbeitsrechtlich Zulässige im ärztlichen Klinikalltag transparent zu verankern – verbindlich und leistungsgerecht. Die Ärztinnen und Ärzte sind bereit, diesem Ziel auch Nachdruck zu verleihen“, sagte Botzlar.