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    12. Mär. 2024
    Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme am Warnstreik in Stuttgart am 11.03.2024. Der Marburger Bund Baden-Württemberg zahlt allen Ärztinnen und Ärzten, die die in der Streikordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, ein Streikgeld. Alle Informationen hierzu finden Sie im PDF zum Download.
    06. Mär. 2024
    Pressemitteilung
    Die Ärztinnen und Ärzte an den vier baden-württembergischen Universitätskliniken Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm legen am 11. März 2024 die Arbeit nieder und bringen ihren Unmut auf einer zentralen Kundgebung mit Demonstrationszug in der Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Schlossplatz vor dem Finanzministerium zum Ausdruck.
    01. Mär. 2024
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund hat die Ärztinnen und Ärzte in 23 Universitätskliniken der Länder zu einem ganztägigen Warnstreik am 11. März aufgerufen. „Die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder muss endlich verstehen, dass unseren Mitgliedern in den Unikliniken so langsam der Geduldsfaden reißt. Sie sehen, dass es keine Bereitschaft gibt, ihren Forderungen angemessen Rechnung zu tragen. Alle unsere Versuche, eine Einigung zu erzielen, sind an der mangelnden Kompromissfähigkeit der Länder gescheitert. Das nehmen wir nicht länger hin und werden nun den Druck entsprechend erhöhen“, kündigte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, an.
    28. Feb. 2024
    Für unsere Geschäftsstelle in Kirchheim/Teck suchen wir zum 01. September 2024 eine/n Auszubildende/n zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (m/w/d)
    16. Feb. 2024
    In der dritten Verhandlungsrunde am 16.01.2024 gelang eine Tarifeinigung mit der SRH für die Ärztinnen und Ärzte, die unter den Geltungsbereich des SRH-Kliniken-TV-Ärzte-Mantel und -Entgelt fallen und bei einer der neun SRH-Kliniken in Baden-Württemberg und Thüringen beschäftigt sind*.
    Das Eckpunktepapier stand beidseits unter Gremienvorbehalt und konnte bis zum 15.02.2024 widerrufen werden. Da die Tarifgremien zugestimmt haben und ein fristgerechter Widerruf nicht erfolgt ist, werden sich nun die Redaktion und das Unterschriftenverfahren anschließen.
    31. Jan. 2024
    Wir bedanken uns für die zahlreiche Teilnahme an den Warnstreiks in Hannover, Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Ulm am 30.01.2024. Der Marburger Bund Baden-Württemberg zahlt allen Ärztinnen und Ärzten, die an diesen Streikaktionen teilgenommen haben und die in der Streikordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, ein Streikgeld. Alle Informationen hierzu finden Sie im PDF zum Download.
    26. Jan. 2024
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund ruft die Ärztinnen und Ärzte an bundesweit 23 Universitätskliniken zu einem ganztägigen Warnstreik am 30. Januar 2024 auf. In Baden-Württemberg sind die Universitätskliniken Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm betroffen. Neben der zentralen Kundgebung in Hannover wird es in Freiburg, Tübingen, Heidelberg und Ulm lokale Protestaktionen geben. Die Teilnahme von mehreren hundert baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzten an den lokalen Protestaktionen und der zentralen Kundgebung in Hannover wird erwartet.
    12. Dez. 2023
    Pressemitteilung
    Am kommenden Donnerstag, den 14. Dezember findet ab 17 Uhr eine Mahnwache vor dem Freiburger St. Josefskrankenhaus mit anschließendem Demonstrationszug statt. Treffpunkt ist in der Nähe des Personaleingangs in der Hermann-Herder-Straße neben dem Kompetenzzentrum für Notfallmedizin vor dem St. Josefskrankenhaus. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der Mahnwache teilzunehmen.
    05. Dez. 2023
    Pressemitteilung
    Die Einschränkung des ambulanten Notfalldienstes im Zuge des BSG-Urteils zu den sog. Poolärztinnen/Poolärzten erhitzt weiterhin die Gemüter. Der Marburger Bund in Baden-Württemberg hat ein Stimmungsbild unter seinen in den Notaufnahmen tätigen Mitgliedern eingeholt. Die Ergebnisse der Ärztebefragung, an der 725 in den Notaufnahmen tätigen Ärztinnen und Ärzte teilgenommen haben, sind alarmierend. Der Marburger Bund im Südwesten erneuert seine Forderung, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ihre gesetzliche Verantwortung vollumfänglich erfüllen und die Einschränkungen des ambulanten Notfalldienstes umgehend zurücknehmen muss.