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    20. Jan. 2019
    Auf Einladung der Bezirksvorsitzenden in Nordwürttemberg, Dr. Walter Imrich und Sylvia Ottmüller, trafen sich am 16. Januar 2019 im FRÄULEIN CLUSS im SCALA Ludwigsburg rund 20 interessierte Mitglieder des Landesverbandes Baden-Württemberg zum Neujahrsempfang. Bereits zum zweiten Mal nutzten die Mitglieder die Gelegenheit zum Vernetzen und zum Erfahrungsaustausch.
    09. Jan. 2019
    Selbstmanagement –
    der Schlüssel zum Erfolg als Ärztin im Umgang mit Patient/innen, Kolleg/innen, Vorgesetzten und Mitarbeitenden

    Managementkompetenzen zur Selbstführung sowie ein qualifizierter Umgang mit Patient/innen, Kolleg/innen, Vorgesetzten und Mitarbeitenden sind für den Erfolg und die Zufriedenheit als Ärztin in der Organisationshierarchie einer Klinik ebenso wichtig wie fachliche Kompetenz.
    In dem für Ärztinnen angebotenen zweitägigen Managementtraining können in einer kleinen Gruppe ausgewählte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden.
    26. Nov. 2018
    Der Marburger Bund Landesverband konnte auf der 9. Vertreterversammlung (VV) der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 24. November 2018 alle seine fünf eingereichten Anträge durchsetzen. Der MB forderte unter anderem die Rücknahme der verschärften Regularien zum Sprachnachweis für PJ-Tertiale im Ausland.
    26. Nov. 2018
    Das Landesprüfungsamt (LPA) für Medizin und Pharmazie hat die Regularien zum Sprachnachweis für PJ Tertiale im Rahmen des Medizinstudiums im Ausland verschärft.
    Dazu befragte der Marburger Bund Baden-Württemberg in einer Power-Umfrage vergangene Woche seine studentischen Mitglieder. Über 300 Medizinstudierende haben an der Befragung teilgenommen.
    26. Nov. 2018
    Pressemitteilung
    Das Landesprüfungsamt (LPA) für Medizin und Pharmazie hat die Regularien zum Sprachnachweis für PJ Tertiale im Rahmen des Medizinstudiums im Ausland verschärft.
    Dazu befragte der Marburger Bund Baden-Württemberg in einer Power-Umfrage vergangene Woche seine studentischen Mitglieder. Über 300 Medizinstudierende haben an der Befragung teilgenommen.
    23. Nov. 2018
    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit dem Jahresende die Verjährung von Ansprüchen droht, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden!
    Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Am Ende des Jahres 2018 verjähren daher mögliche Ansprüche aus dem Jahr 2015.