• Caritas-Ärzte wollen nicht auf Geld warten

    Pressemitteilung
    20.Januar 2017
    Hannover
    Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhalten seit 1. September 2016 mehr Gehalt. Im Caritasbereich der Regionalkommission Nord soll diese Erhöhung erst zum 1. Mai 2017 übernommen werden. Der Marburger Bund in Bremen und Niedersachsen reagiert darauf mit einer Unterschriftenaktion.

    Wenn es nach den Dienstgebern im Caritasbereich Bremen und Niedersachsen geht, sollen die dort angestellten Ärzte acht Monate auf die Anpassung ihrer Gehälter warten. Für die Betroffenen bedeutet das: Ihnen werden in diesem Zeitraum Gesamtbeträge zwischen 770 und 1600 Euro vorenthalten. Eine Ärztin am Beginn ihres Berufslebens verdient in einem Krankenhaus der Caritas in Bremen oder Niedersachsen derzeit 4189,71 Euro, an der benachbarten kommunalen Klinik hingegen 4286,07 Euro brutto monatlich. Ein Facharzt im elften Jahr erhält derzeit bei der Caritas 6869,76 Euro, beim benachbarten kommunalen Träger 7027,76 Euro brutto.

    „Es gibt keinen Grund dafür, die Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Gehaltsanpassung warten zu lassen. Die notwendigen Mittel waren in den Budgetplanungen für 2016 längst berücksichtigt. Die Dienstgeber müssen also kein zusätzliches Geld in die Bilanzen einstellen“, macht Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, deutlich.

    Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte fordern die Übernahme der Gehaltsanpassung rückwirkend zum 1. September 2016 in einer Unterschriftenaktion des Marburger Bundes. Bei der Verhandlung der zuständigen Regionalkommission Nord am 26. Januar 2017 in Osnabrück soll der Protest damit gegenüber den Dienstgebern deutlich gemacht werden. Hier wird der Marburger Bund durch sein Mitglied Gerd Kappelmann vertreten.

    Hintergrund: Im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA – dazu gehören vor allem kommunale Krankenhäuser – sind rückwirkend zum 1. September 2016 die Gehälter um 2,3 Prozent angehoben worden. Im Caritasbereich haben die Regionen Baden-Württemberg, Mitte und Nordrhein-Westfalen diese Anpassung bereits zum 1. September 2016 übernommen.

    Die Vorlagen zur Unterschriftenaktion sind unter http://weiter.es/mb/-rT9RM abrufbar.

    Eine Druckfassung dieser Pressemitteilung als PDF steht für Sie unter www.marburger-bund.de/landesverbaende/niedersachsen/presse zum Download bereit.