Klarstellung zum zusätzlichen Freistellungstag

Tarifbereich Diakonie Niedersachsen
09.März 2026
Hannover
Im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Freistellungstag für Mitglieder des Marburger Bundes im Tarifbereich Diakonie Niedersachsen haben den Marburger Bund Niedersachsen vereinzelt Rückfragen erreicht. Anlass sind unterschiedliche Informationen, die derzeit in einigen Häusern kursieren.

Der Marburger Bund Niedersachsen stellt daher klar: Der zusätzliche Freistellungstag verfällt nicht, wenn Beschäftige an diesem Tag arbeitsunfähig sind.

Der „Tarifvertrag über Vorteilsregelungen für Mitglieder der Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund vom 02. Dezember 2025“ regelt hierzu in § 2 ausdrücklich:
Bei Arbeitsunfähigkeit am festgelegten Freistellungstag ist dieser nachzugewähren.

Das bedeutet: Wer den zusätzlichen Freistellungstag eingeplant hat und an diesem Tag krank ist, kann ihn zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen.
Bild von freepik (Symbolbild)
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