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    15. Mär. 2018
    Die Kliniken der Stadt Köln füllen seit Monaten angesichts einer möglichen Übernahme durch die Universitätsklinik Köln und Ihrer wirtschaftlichen Situation die örtliche Presse. Die tatsächliche Finanzlage ist offenbar noch weitaus dramatischer als bisher scheibchenweise bekannt wurde. Die Klinken benötigen dringend einen Sofortkredit über zehn Millionen Euro, um noch zahlungsfähig zu bleiben, schreiben die örtliche Medien am heutigen Donnerstagabend. Zudem wollen die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat offenbar kommenden Mittwoch den Rücktritt des Geschäftsführers verlangen. Wir wollen tagsdrauf versuchen, etwas Licht in das Dunkel der vielen Gerüchte zu bringen und laden deshalb unsere Mitglieder sowie interessierte Ärztinnen und Ärzte zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag (22. März 2018, 19:00 Uhr, Ärztehaus Köln, Sedanstraße 10-12) ein.
    15. Mär. 2018
    mhe. Die gegenwärtigen Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), mit neuen Mindestvorgaben ein vierstufiges System der Notfallversorgung in den Krankenhäusern verpflichtend einzuführen, würden die Notfallversorgung in Rheinland-Pfalz massiv gefährden. „Nach diesen Kriterien würden von den derzeit 94 Krankenhausstandorten in Rheinland-Pfalz künftig 67 nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen können“, bilanziert Bernd Decker, der neu gewählte Vorsitzende des Vorstandes der Krankenhaushausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.. Für die Notfallversorgung der Patienten bedeutet dies zum Teil deutlich weitere Wegstrecken mit direkten Auswirkungen auf den Rettungsdienst. Die vom GKV-Spitzenverband im GBA vorgeschlagenen Kriterien für die Teilnahmeberechtigung an der Notfallversorgung würde sich in Teilen des Westerwaldes, der Eifel, des Hunsrücks und der Pfalz kein Krankenhaus mit Zulassung zur Notfallversorgung mehr finden.
    14. Mär. 2018
    mhe. In vielen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird in diesen Wochen ein neuer Betriebsrat gewählt. Ärztlicher Sachverstand ist in einem Betriebsrat einer Klinik unverzichtbar. Wir haben einige Beispiele in ausgewählt. Sechs Ärztinnen und Ärzte aus den Reihen des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz, die bei laufenden Betriebsratswahlen kandidieren, berichten.
    14. Mär. 2018
    Der Betriebsrat soll u. a. die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, muss er wissen, wer wie viel verdient. Zu diesem Zweck hat ihn der Gesetzgeber mit einem sogenannten Einsichtsrecht ausgestattet, das es ihm ermöglicht, in die Gehaltslisten Einblick zu nehmen. Mit einer anonymisierten Gehaltsliste ist ihm dabei nicht geholfen, meint das LAG Hamm.
    14. Mär. 2018
    Pressemitteilung
    Auf seinem Fach- und Praxisforum zum Thema Notfallversorgung hat der Marburger Bund für mehr Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten geworben. „Die Probleme in der Notfallversorgung lassen sich nur gemeinsam lösen – in ärztlicher Kooperation über die Sektorengrenzen hinweg. Die medizinische Entscheidungshoheit über die jeweils angemessene Notfallversorgung ist Sache der Ärzteschaft und sollte von allen Beteiligten auch so verstanden werden“, sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes und Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen, zum Auftakt der Veranstaltung.
    14. Mär. 2018
    Rheinland-Pfalz war in den 70er Jahren das erste Bundesland, das die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in seinem Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben hat. Rheinland-Pfalz hat damit bundesweit eine Vorbildfunktion inne und somit auch eine wichtige Signalwirkung für andere Länder. Zum Hintergrund: Der Krankenhausträger muss laut Gesetz bei der Einstellung sicherstellen, dass die liquidationsberechtigten Ärztinnen, Ärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten von ihren Einnahmen aus der privatärztlichen Nebentätigkeit bestimmte Beträge an das Krankenhaus abgeben. Bei der anstehenden erneuten Novelle des Landeskrankenhausgesetzes wollen Gegner diese Regelung streichen.
    14. Mär. 2018
    Auf einem Fach- und Praxisforum zum Thema Notfallversorgung hat der Marburger Bund für mehr Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten geworben. Dr. Henrik Herrmann, Vorsitzender Marburger Bund Schleswig-Holstein zu notwendigen Reformen in der Notfallversorgung:
    14. Mär. 2018
    Das Modellprojekt „Medizin neu denken" hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Die Universitäten Bonn und Siegen unterzeichneten zur Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs Humanmedizin einen Kooperationsvertrag mit den vier Siegener Partnerkliniken (DRK-Kinderklinik, Diakonie in Südwestfalen, Kreisklinikum und St. Marien-Krankenhaus Siegen). Die Universität Bonn hat den neuen Studiengang bereits fristgerecht bei der Stiftung für Hochschulzulassung angemeldet.
    13. Mär. 2018
    Bei einer Schwangerschaft gelten besondere Schutzrechte, an die sich ein Arbeitgeber halten muss. Das gilt insbesondere für Mehrarbeit sowie Nacht- und Bereitschaftsdienste. Es sind auch keine finanziellen Nachteile mit der Schwangerschaft verbunden. Dafür gibt es das Mutterschutzgesetz. Aber was ist der Mutterschutzlohn und wie können Schwangerschaft und Weiterbildung vereinbart werden?
    13. Mär. 2018
    Pressemitteilung
    Ein prinzipiell gutes System, dessen Handhabung in der Praxis aber optimiert werden könnte. Dieses Fazit zieht der Marburger Bund Hessen aus einer Umfrage zum Interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA). In einer nicht-repräsentativen Befragung hatte der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte seine Mitglieder um Ihre Erfahrungen mit dem in den vergangenen Jahren flächendeckend in Hessen eingeführten Online-System für die Zuweisung von Notfallpatienten an Krankenhäuser mit freien Kapazitäten gebeten.