• Kahlschlag in der Notfallversorgung in Kliniken zu erwarten

    Krankenhaushausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
    15.März 2018
    mhe. Die gegenwärtigen Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), mit neuen Mindestvorgaben ein vierstufiges System der Notfallversorgung in den Krankenhäusern verpflichtend einzuführen, würden die Notfallversorgung in Rheinland-Pfalz massiv gefährden. „Nach diesen Kriterien würden von den derzeit 94 Krankenhausstandorten in Rheinland-Pfalz künftig 67 nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen können“, bilanziert Bernd Decker, der neu gewählte Vorsitzende des Vorstandes der Krankenhaushausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.. Für die Notfallversorgung der Patienten bedeutet dies zum Teil deutlich weitere Wegstrecken mit direkten Auswirkungen auf den Rettungsdienst. Die vom GKV-Spitzenverband im GBA vorgeschlagenen Kriterien für die Teilnahmeberechtigung an der Notfallversorgung würde sich in Teilen des Westerwaldes, der Eifel, des Hunsrücks und der Pfalz kein Krankenhaus mit Zulassung zur Notfallversorgung mehr finden.

    Eine direkte Auswirkung auf die Patientenversorgung in Rheinland-Pfalz ergibt ferner sich, da viele dieser Standorte, z. B. auch durch die Notarztgestellung, ein unerlässlicher Bestandteil der flächendeckenden Notfallversorgung sind. Zudem werde in die Hoheit des Landes in der Krankenhausplanung massiv eingegriffen“, unterstreicht Bernd Decker.

    „Es ist zudem zu erwarten, dass die Krankenkassen generell die Leistungsberechtigung von Notfällen in den nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern in Frage stellen.  Diese Krankenhäuser verlieren damit auch einen wesentlichen Teil der bisher qualitativ hochwertig behandelnden Patientinnen und Patienten, so dass sich die wirtschaftliche Situation dieser Krankenhäuser zu Lasten der gesamten Patientenversorgung weiter verschärft. Vollkommen unklar ist derzeit auch, ob die verbleibenden 27 Krankenhausstandorte mit Teilnahmeberechtigung an der Notfallversorgung überhaupt in der Lage sind, diese zusätzlichen Patienten zur versorgen.

    Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant derzeit die Aufstellung eines neuen Krankenhausplanes. Sofern der G-BA in der für den April 2018 geplanten Beschlussfassung den Vorstellungen des GKV-SV folgt, wären massive - derzeit noch nicht abschätzbare  - Auswirkungen auf die Krankenhausplanung zu befürchten. Der Vorstandsvorsitzende der KGRP appelliert daher an die Landesregierung, diese für die notfallmäßige Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz riskanten Pläne des G-BA zu stoppen, bis eine valide Folgenabschätzung für das Land Rheinland-Pfalz vorliegt.