Von RA Dieter-Paul Neumann
In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland, Westfalen und Lippe (ARK RWL) vom 14. Oktober 2026 kam für den Bereich des TV-Ärzte-KF ein Beschluss zustande, wonach die Rufbereitschaftsvergütung zu erhöhen ist, sobald mehr als zwölf Rufbereitschaften I bzw. mehr als acht Rufbereitschaften II in einem Kalendermonat geleistet werden. Bereits im April 2026 wurde in der ARK RWL beschlossen, dass die Gehälter von Ärztinnen und Ärzten in diakonischen Krankenhäusern, auf deren Arbeitsverhältnisse der TV-Ärzte-KF Anwendung findet, ab dem 1. Februar 2026 um 3,0 v.H. bei einer Laufzeit von 18 Monaten angehoben werden, analog zum Tarifabschluss mit den BG-Kliniken.