„Mit diesem Spargesetz macht die Regierung wieder einen Rückzieher in der finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser. Nachdem erst vor kurzem den Kliniken zusätzliche Finanzierungsmittel über einen Krankenhausrechnungszuschlag in Höhe von 3,25 Prozent befristet und einmalig für den Zeitraum November 2025 bis Oktober 2026 zugestanden wurden, wird ein großer Teil dieser Mittel jetzt wieder über ein neues Spargesetz einkassiert. Mit diesen Worten kritisiert der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, die im Kabinett beschlossenen Sparplänen der Bundesregierung, die mit 1,8 Milliarden Euro vor allem die Krankenhäuser betreffen.