• Neues Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW startet am 1. Juli

    Dr. med. Simone Gurlit ist Präsidentin der gebündelten Behörde in Bochum
    10.Juni 2025
    Der Landtag hat in zweiter Lesung das „Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und den Arbeitsschutz” verabschiedet. Mit dem Gesetz werden das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) zu einer neuen Landesoberbehörde fusioniert.

    Das LfGA übernimmt damit ab 1. Juli 2025 die Rechtsnachfolge, alle Aufgaben und das Personal beider Einrichtungen. Damit entsteht eine neue leistungsstarke Behörde in Bochum, die die vielfältigen Aufgaben des LZG sowie des LIA gebündelt wahrnimmt. Schon jetzt gibt es zwischen den beiden Institutionen diverse Schnittstellen.

    Die Leitung übernimmt Dr. med. Simone Gurlit als Präsidentin des neuen Landesamtes. Bereits im Februar 2024 hatte Frau Dr. med. Gurlit die Leitung des LZG und im November 2024 auch die kommissarische Leitung des LIA übernommen.

    „Mit Dr. Simone Gurlit haben wir eine ausgewiesene Expertin gewinnen können. Sie hat profunde Kenntnisse in Verwaltung, Wissenschaft und medizinischer Praxis. Das sind ideale Voraussetzungen, um die Gründung und Etablierung des neuen Landesamts als starke Behörde voranzutreiben”, erklärt Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

    „Wir freuen uns über das Votum des Landtags. Unsere Fachleute können im neuen Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz eng verzahnt und gut abgestimmt zusammenarbeiten. So werden wir uns als Landesamt zu einem starken Partner für die Akteure des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Gesundheitswesens sowie der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen entwickeln“, sagt Dr. Simone Gurlit.

    Durch die Schaffung des LfGA wird die öffentliche Verwaltung in den Bereichen Gesundheit und Arbeitsschutz insgesamt effizienter. Zusätzlich wird die bisher bei den Bezirksregierungen verortete Aufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden auf das neue Landesamt übertragen.

    Durch die Bündelung kann insbesondere bei überregionalen Herausforderungen, wie etwa einer Pandemie, schneller und landesweit abgestimmt reagiert und informiert werden. Zudem sollen auch bei der Kinder- und Jugendgesundheit und beim Hitzeschutz die bewährten gemeinsamen Standards weiterentwickelt werden. Das Landesamt versteht sich dabei auch als Dienstleister der Kommunen, denen es als zentrale Ansprechstelle mit hoher Fachkompetenz zur Seite steht.

    Im Bereich des Arbeitsschutzes wird mit dem Landesamt der Weg zur Weiterentwicklung einer modernen Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Das LfGA wird die Rolle der zentralen Beratungs- und Unterstützungseinheit im staatlichen Arbeitsschutz übernehmen und soll sie vor allem bei der Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung intensiv fortführen. Das LfGA wird einen wichtigen Beitrag für einen modernen Arbeitsschutz leisten und Dienstleister für Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

    Neben der Errichtung des neuen Landesamtes sieht das Gesetz zudem eine Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Unter anderem sollen bisher bereits pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung werden. Dies stellt insbesondere sicher, dass notwendige Maßnahmen im Krisenfall schnellstmöglich umgesetzt werden.