• Rechtsprechung

    24. Okt. 2023
    Kassel. Ist ein sogenannter "Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig? Diese Frage hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung beantwortet: Ein Zahnarzt, der als "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten Umstände des Einzelfalls, entschied der 12. Senat des Bundessozialgerichts. Damit hatte der klagende Zahnarzt nach zwei Niederlagen in den Vorinstanzen nun vor dem BSG Erfolg (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R).
    21. Mär. 2023
    Köln. Unmittelbar vor dem ersten Warnstreik haben die Kliniken der Stadt Köln versucht, den heutigen Warnstreik des Marburger Bundes durch eine einstweilige Verfügung zu untersagen. Dieser Versuch hat sich gestern in der spätabendlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht Köln als Rohrkrepierer herausgestellt. „Das Gericht machte überdeutlich, dass die Warnstreiks am heutigen Tag und am 30. März 2023 als Reaktion darauf, dass die VKA dem Marburger Bund bis heute nicht einmal ansatzweise ein Gegenangebot zu der berechtigten Forderung nach einem Inflationsausgleich zzgl. 2,5 v.H. Gehaltssteigerung unterbreitet haben, gerechtfertigt ist“, erläuterte RA Rolf Lübke, Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP.
    12. Aug. 2022
    Koblenz. Gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, wonach die Sanitätsorganisationen zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden können, wenn sie die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordern, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Aktenzeichen: 7 A 10018/21.OVG).
    21. Jul. 2022
    Dortmund. Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn es von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören. Die Beklagte ist dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und betreibt unter anderem ein Krankenhaus in Dortmund.
    05. Jul. 2022
    Berlin. Das Sommerfest mit seinen Kolleginnen und Kollegen wollte ein IT-Mitarbeiter nicht verpassen. Allerdings erfüllt er die 2G+-Pflicht für das Fest nicht. Ein gerichtliches Eilverfahren blieb erfolglos. Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Ein IT-Mitarbeiter wollte ohne Einhaltung der Regel kommen. Das LAG Berlin hat dies abgelehnt. Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Sommerfest, wenn sie die von den Arbeitgebenden gemachten Vorgaben zum Schutz vor Corona nicht einhalten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 01.07.2022, Az. 6 Ta 673/22).
    01. Jul. 2022
    Köln/Bonn. Die Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn sind zulässig. Diese Entscheidung verkündete die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln am 1. Juli 2022 und wies damit die Berufung des Universitätsklinikums Bonn zurück. Ver.di fordert vom Arbeitgeberverband des Landes NRW den Abschluss eines „Tarifvertrags Entlastung“ und ruft die Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Bonn seit Anfang Mai 2022 zum Streik auf. Das Universitätsklinikum Bonn hält die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, weil die Streikforderungen teilweise nicht hinreichend bestimmt und tariflich nicht regelbar seien.
    15. Jun. 2022
    Köln/Bonn (mhe). Die Uniklinik Bonn ist mit ihrer Klage gegen die Streiks der Pflegekräfte für einen Tarifvertrag zur Entlastung vor dem Arbeitsgericht Bonn gescheitert. Nach der Abweisung des Antrages des Universitätsklinikums Bonn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gehen die Streiks an den sechs Unikliniken in NRW weiter. Es ist zu erwarten, dass die Uniklinik Rechtsmittel einlegen wird und der Fall vor dem LAG verhandelt werden wird.
    05. Mai 2022
    Köln/Gießen/Lübeck (rhl). Zum Beschäftigungsverbot nicht Geimpfter in Gesundheitseinrichtungen sind die ersten gerichtlichen Entscheidungen ergangen. Das Arbeitsgericht Gießen hat am 12. April 2022 in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22) das vom Arbeitgeber verhängte Beschäftigungsverbot bestätigt. Beide Antragsteller waren in einem Seniorenheim beschäftigt und nicht gegen SARS CoV-2 geimpft. Der Arbeitgeber hatte beide dann mit Wirkung zum 16. März 2022 ohne Fortzahlung der Bezüge von der Tätigkeit freigestellt, weil sie bis zum 15. März 2022 entgegen § 20a Abs. 2 IfSG weder einen Impf- noch einen Genesenen-Nachweis vorgelegt hatten.
    26. Apr. 2022
    Kassel/Düren. Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Er erstreckt sich allerdings nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 1 KR 26/21 R).
    19. Okt. 2021
    Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Oktober 2021 in drei Fällen entschieden (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R). Ausschlaggebend ist, dass die Ärztinnen und Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notärztin und Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert waren. Sie unterlagen Verpflichtungen, zum Beispiel der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrzeuges aufzuhalten und nach einer Einsatzalarmierung durch die Leitstelle innerhalb einer bestimmten Zeit auszurücken. Mit der Entscheidung ist keine Aussage zur Beitragspflicht getroffen worden.