Zunächst ganz nüchtern: Krankenhäuser können seit 2021 beim zuständigen Medizinischen Diensten eine OPS-Strukturprüfung beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegeben wird. Welchen Sinn haben diese Prüfungen? Machen wir uns nichts vor, sie wurden nur eingeführt, um die politisch gewollte Bereinigung der Kliniklandschaft endlich durchzuführen. Was noch nicht über den finanziellen Druck der DRG-Fallpauschalen oder über die zu geringe Investitionskostenfinanzierung der Länder gelang, sollen nun die Strukturprüfungen richten. Für die Kliniken bedeutet dies einen weiteren enormen bürokratischen Aufwand und letztlich, im Falle des Nicht-Bestehens der Prüfung den Wegfall der Vergütung durch die Kassen. Es ist zynisch, dass die Leistung dann ‚gerne‘ weiter erbracht werden darf, aber unentgeltlich, versteht sich.