• Rechtsprechung

    29. Mai 2017
    Die Juristinnen und Juristen in den Landesverbänden beraten die MB-Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von A-Z - im meist unvorhergesehenen Rechtsstreit ein unschätzbarer Vorteil. In einer neuen Serie wollen wir Ihnen zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen Tipps an die Hand geben, um eine für Sie wahrscheinlich neue Situation erst einmal einordnen zu können. Bitte wenden Sie sich aber in jedem Fall zur umfassenden persönlichen Beratung an Ihren Landesverband. In unseren Beratungen werden wir häufig gefragt, wie mit Abmahnungen umzugehen ist. Die Ursachen für eine Abmahnung sind sehr unterschiedlich. Ob zu hoher Arbeitsdruck, Organisationsmängel oder Missverständnisse mit Kollegen oder Vorgesetzten – im Einzelfall kann es sich tatsächlich um einen individuellen Fehler handeln. Möglich ist aber auch, dass die Atmosphäre in der Abteilung, das Verhältnis zum Chefarzt oder andere Gründe den Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Abmahnung eine bestimmte Strategie verfolgen lassen. Wir helfen Ihnen, damit sie in einer solchen Situation optimal reagieren können.
    08. Feb. 2017
    Ein Arzt wurde wegen Verweigerung acht OP-Berichte nachzuholen vom Berufsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 1.500 € verurteilt. § 10 der Berufsordnung für Ärzte NRW lautet: „Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen.“ § 29 I Heilberufsgesetz NRW lautet: „Die Kammerangehörigen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ (Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster v. 25.11.2015 Az. 6t A 2679/13.T) Seiner Pflicht zur ausführlichen und sorgfältigen Dokumentation sei er nicht nachgekommen.
    06. Feb. 2017
    Ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit gehindert ist, seine Tätigkeit auszuüben, ist grundsätzlich nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen um an einem Personalgespräch teilzunehmen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil v. 2.11.2016 Az. 10 AZR 596/15). Der Kläger war bei der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt und wurde nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit befristet bis Ende Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt.