• Leben retten will gelernt sein

    Kooperationsvereinbarung zur Schulung der Laienreanimation ab der 7. Klasse abgeschlossen | Verpflichtung greift ab Schuljahr 2026/27
    10.Juli 2025
    Eine höchst sinnvolle Initiative: Eine breite Allianz an Akteuren im Gesundheitswesen hat im Bildungsministerium in Düsseldorf eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, damit Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen in NRW ab der 7. Klasse regelmäßig die Laienreanimation erlernen. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften.
    Die Reanimation durch geschulte Laien kann bis zum Eintreffen der professionell ausgebildeten Rettungskräfte Leben retten.
    Die Reanimation durch geschulte Laien kann bis zum Eintreffen der professionell ausgebildeten Rettungskräfte Leben retten.

    „Jeder Ersthelfer kann im Notfall die Überlebensquote etwa bei einem plötzlichen Herzstillstand erheblich verbessern“, begrüßt der westfälisch-lippische Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle die Initiative, an der auch die nordrheinische Ärztekammer und u.a. die Unikliniken Köln und Münster beteiligt sind. „Jede Schülerin und jeder Schüler soll eine Schulung im Umfang von 90 Minuten erhalten“, ergänzt Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. „Wir möchten alle Schülerinnen und Schüler mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut machen.“

    Wenn Schülerinnen und Schüler eine Wiederbelebungskompetenz erwerben können, verdoppeln oder verdreifachen sich die Überlebenschancen. „Die Schülerinnen und Schüler tragen dazu bei, das Wissen darüber zu verbreiten, wie man richtig auf Herzstillstände reagiert, indem sie das Gelernte etwa mit Familienangehörigen teilen. So erhält die Ausbildung der Schülerinnen und Schülern in der Wiederbelebung eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung“, erklären Dr. Gehle und Dr. Dreyer weiter. „Die Ausbildung in Wiederbelebung gibt jungen Menschen die nötige Sicherheit, in solchen Ausnahmesituationen ohne Angst entschlossen und bewusst die erlernten Wiederbelebungsmaßnahmen anzuwenden.“

    Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.

    „Damit wird ein lang gehegter Traum nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit. Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich jeder lernen“, freute sich Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt.

    Ein plötzlicher Herzstillstand eines Menschen erfordert ein schnelles Eingreifen. Die Überlebensraten sind nach einem Herzstillstand sehr niedrig, insbesondere dann, wenn Umstehende nicht in der Lage sind, grundlegende lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. Schülerinnen und Schüler zu befähigen, lebensrettende Maßnahmen bei Herzstillstand zu leisten, kann nicht nur Leben retten, sondern auch die Laienreanimationsquote in einem Land dauerhaft erhöhen. 

    Wenn Umstehende mit den grundlegenden lebenserhaltenden Maßnahmen beginnen und diese fortsetzen können, bis der Rettungsdienst eintrifft, erhöhen sich die Überlebenschancen und die Vermeidung langfristiger Hirnschäden erheblich. Nach dem Prinzip ‚Prüfen, Rufen, Drücken’ können Kinder und Jugendliche bei der Unterstützung von Patienten mit Herzstillstand eine wichtige Rolle spielen. Zunächst ist zu prüfen, ob der Betroffene noch ansprechbar ist oder noch normal atmet. Dann sollte der Rettungsdienst gerufen und sofort mit der Herzdruckmassage begonnen werden. Diese sorgt dafür, dass das Blut weiter zirkuliert und die Organe mit Sauerstoff versorgt bis der Rettungsdienst eintrifft.