Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Änderungen von Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf nun gebilligt. Damit soll die bisherige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen im Land mittels „Landarztquote“ um eine „Landkinderarzt-Quote“ erweitert werden.
„Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte sind die Hausärzte junger Menschen. Deren wohnortnahe Versorgung ist von übergeordneter Bedeutung“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Künftig sollen drei Prozent der zu vergebenden Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen.
Für die Einräumung eines Studienplatzes gehen die Bewerberinnen und Bewerber die Verpflichtung ein, sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin weiterzubilden und nach Erlangen ihres Facharzttitels eine kinder- und jugendärztliche Tätigkeit in einem Gebiet mit besonderem öffentlichen Bedarf für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzunehmen.
Damit trägt die Landkinderarzt-Quote zur Bekämpfung des befürchteten Kinder- und Jugendärztemangels bei. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Medizin. Zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Dadurch bekommen auch junge Menschen ohne „Einser-Abitur“ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz.
Das Gesetz soll Mitte Mai ins Parlament eingebracht werden und bis zum Herbst in Kraft treten.