• Tarifpolitik

    18. Jul 2017
    mhe. In den Verfahren um die Klagen gegen das Tarifeinheitsgesetz haben zwei Richter des achtköpfigen Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ihre abweichenden Meinungen zum Urteil mit ungewöhnlicher Deutlichkeit am Ende der Urteilsverkündung vorgetragen.
    Sowohl die Berichterstatterin des Ersten Senats, Prof. Dr. Dr. Susanne Baer, als auch der Richter Prof. Dr. Andreas L. Paulus betonten mit beeindruckend präzisen Worten, dass sie dem Urteil nur teilweise zustimmen können. Ein dritter – namentlich nicht genannter – Richter stimmte nur in einzelnen Punkten gegen das Urteil des Senats. Die zwölfseitige Begründung von Prof. Baer und Prof. Paulus bekräftigt vollständig die Überzeugung des Marburger Bundes und der anderen Kläger gegen das Tarifeinheitsgesetz.
    11. Jul 2017
    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute das Urteil in den Verfahren um das im Juli 2015 erlassene Tarifeinheitsgesetz verkündet. Die Richter haben das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen als verfassungsgemäß bezeichnet, jedoch auch zugleich erklärt, dass das Gesetz in wichtigen Punkten nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist konkret aufgefordert worden, das Gesetz bis Ende 2018 nachzubessern. Es sollen strukturelle Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die Interessen aller Betriebsangehörigen, auch der Mitglieder von Berufs- und Minderheitsgewerkschaften eines Betriebes "ernsthaft" und "wirksam" gesichert werden.