• Jahresende

    Verjährung von Ansprüchen
    21.November 2023
    Das Jahr 2023 neigt sich mit schnellen Schritten schon wieder dem Ende zu! Zum Ende eines Jahres verjähren auch viele Ansprüche - die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende, d.h. Ansprüche aus dem Jahre 2020 verjähren zum 31.12.2023, wenn sie nicht klageweise geltend gemacht werden.
    Verjährung von Ansprüchen
    Verjährung von Ansprüchen

    Wir weisen deshalb darauf hin, dass eine klageweise Geltendmachung von Ansprüchen, die zum 31.12.2023 verjähren, nur dann möglich ist, wenn die notwendigen Unterlagen hierfür bis zum 08.12.2023 in unserer Geschäftsstelle eingegangen sind.

    Ergänzender Hinweis:
    Die Geschäftsstelle bleibt vom 23. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 geschlossen.
    Ab Dienstag, den 2. Januar sind wir wieder zu den bekannten Zeiten für Sie erreichbar. Unseren Mitgliedern und ihren Familien wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!