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  • Mitgliedsbeiträge und Formulare

    Die Landesverbände erheben einen Jahresbeitrag, der sich nach der jeweiligen Beitragsordnung richtet.

    Der Verbandsbeitrag wird vom Landesverband als Jahresbeitrag und nach Beitragsgruppen erhoben.

    Soweit ein Mitglied erst im Laufe eines Jahres dem Landesverband beitritt, richtet sich die Höhe des Beitrages nach dem Halbjahr, in welchem der Beitritt erfolgt. Bei Beitritt im ersten Halbjahr wird der volle Jahresbeitrag, bei Beitritt im zweiten Halbjahr der halbe Jahresbeitrag erhoben. Ent­sprechend werden der halbe Jahresbeitrag bei Kündigung der Mitgliedschaft zum Kalender­halbjahr und der volle Jahresbeitrag bei Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende des Kalender­jahres erhoben.

    Die Beitragsverpflichtung entfällt, soweit das Mitglied Beiträge an einen anderen Landesverband für das laufende Jahr bereits entrichtet hat. Der Beitrag wird spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsveranlagung zur Zahlung fällig. Der Verbandsbeitrag schließt den Beitrag zum MB-Bundesverband und den Bezug der Verbands­zeitung ein.

    Bei der Beitragserhebung wird davon ausgegangen, dass die bei Fälligkeit gegebene Zuge­hörig­keit zu einer Beitragsgruppe für den Zeitraum der Erhebung unverändert bleibt. Sollte sich die Beitrags­gruppe im Laufe des Beitragsjahres ändern, ist das Mitglied verpflichtet, dieses dem Lan­des­verband mitzuteilen. Für das laufende Beitragsjahr wird das Mitglied entsprechend der neuen Beitragsgruppe anteilig (monatlich – beginnend mit dem nächsten ersten des Monats in dem das statusverändernde Ereignis stattfindet) nachveranlagt. Der höhere Beitrag ist nach zu entrich­ten, zu viel gezahlter Beitrag wird erstattet. Versäumt das Mitglied, Tätigkeitsmerkmale oder deren Än­derungen mitzuteilen, so ist der Landesverband berechtigt, aufgrund des üblichen Ausbildungs- und Tätigkeitsganges die Beitragsgruppe festzulegen. Weist das Mitglied sodann nach, dass auf­grund der Tätigkeitsmerkmale und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eine niedri­gere Beitrags­gruppe anzunehmen ist, wird die Eingruppierung entsprechend geändert. Ände­rungen, die nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres mitgeteilt werden, können nicht berück­sich­tigt werden.

    Die Rückbuchungskosten der Geldinstitute bei Nichteinlösung der Beitragseinzugsermächtigung und die Gebühren für Abfragen beim Einwohnermeldemeldeamt zur Adressermittlung werden den Mitgliedern, aufgrund deren Verhalten diese Kosten anfallen, in Rechnung gestellt.

    Mitgliedsbeiträge 2022
    Beitragsgruppen Jahresbeitrag/Euro

    1 - Medizinstudierende (gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a) der Satzung)

    beitragsfrei
    2 - Medizinstudierende im PJ beitragsfrei

    4 - Ärztinnen und Ärzte (gem. § 3 Abs. 2 der Satzung)
    (soweit nicht Leitende Ärztinnen/Ärzte oder außerordentliche Mitglieder)

    204,00
    5 - Leitende Ärztinnen und Ärzte, Chefärztinnen und Chefärzte oder Ärztinnen/Ärzte mit entsprechenden Rechten 306,00
    6 - Ärztinnen und Ärzte die nicht angestellt, verbeamtet oder niedergelassen sind (z.B. Honorarärzte)  (gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b) der Satzung) 228,00

    7 - Ehemals ordentliche Mitglieder, die aktuell in Niederlassung tätig sind (gem. § 3 Abs. 4 der Satzung)

    228,00

    8 - Biologen, Psychologen, Medizinphysiker, etc. 
    (gem. § 3 Abs. 3 Buchst. c) der Satzung)

    120,00

    9 - Rentnerinnen und Rentner

      15,00

    10 - Berufstätige im Ausland

      48,00