• Rechtlicher Rahmen bei Online-Prüfungen für Bayerns Hochschulen

    Prüflinge haben die Wahl
    04.Oktober 2020
    Für bayerische Hochschulen gelten nun einheitliche Regelungen für die Durchführung von Online-Prüfungen. Die Rechtsverordnung (BayFEV) soll in den kommenden vier Jahren erprobt und evaluiert werden. Sie tritt schon rückwirkend zum 20. April 2020 in Kraft, um auch für Rechtssicherheit der Prüfungen aus dem Sommersemester 2020 zu sorgen. Wesentliche Grundsätze beispielsweise zum Datenschutz, zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht oder zum Umgang mit technischen Störungen würden einen klaren Rahmen für Prüfer/Innen sowie Studierende an allen Hochschulen des Freistaats setzen. Mit der bundesweit bisher einzigartigen Regelung habe man eine moderne Balance zwischen Datenschutz und notwendiger Kontrolle gefunden. Da es sich bei den „elektronischen Fernprüfungen“ um eine völlig neue Prüfungssituation handele, erhalten die Studierenden ein Wahlrecht zwischen digitaler Fern- und termingleicher Präsenzprüfung. So sollen die individuellen Studienbedingungen flexibel berücksichtigt werden.
    Online-Prüfungen in Bayern
    Online-Prüfungen in Bayern

    Bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung wurden u.a. Expertisen von Vizepräsidenten für Lehre an bayerischen Hochschulen sowie von Verantwortlichen für IT-Recht und Datenschutz eingeholt. Die Federführung übernahm das dem Lehrstuhl für Recht und Datensicherheit an der TU München angegliederte Center for Digital Public Services (CDPS).