• Rückkehr bestimmter Krankenhäuser zum Regelbetrieb

    Huml kündigt erste Schritte für Mitte Mai an
    25.April 2020
    Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt angesichts der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Zahlen darauf, dass ab Mitte Mai diesen Jahres die ersten Schritte für eine Rückkehr bestimmter Krankenhäuser zum Regelbetrieb erfolgen könnten. Huml betonte am Freitag in München: "Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Stufenplans, den der Ministerrat am Dienstag beschlossen hat.“ Die bayerischen Krankenhäuser stünden im Kampf gegen die Corona-Pandemie weiter vor einer großen Herausforderung. Das schnelle und konsequente Vorgehen habe bislang eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert. „Aber auch planbare Krankenhausbehandlungen sind wichtig - deshalb wollen wir sie je nach Lage wieder ermöglichen. Wir beobachten genau, wann wieder Kapazitäten dafür frei sind, „ fügte die Ministerin hinzu.
    Derzeit bestünde kein Grund zur Entwarnung. Angesichts der besonderen Betroffenheit von Bayern bei der Corona-Pandemie gelte es, mit der gebotenen Vorsicht zu agieren und jede Erleichterung fortwährend im Hinblick auf Belastung der Kliniken und die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwägen.
    Gesundheitsministerin Melanie Huml
    Gesundheitsministerin Melanie Huml

    Der Ministerrat hatte am 21. April 2020 den vom bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschlagenen Stufenplan zur flexibleren Auslastung der Krankenhauskapazitäten beschlossen. Zum einen sollen alsbald reine Privatkliniken und psychosomatische Einrichtungen aus der Pflicht zur Bereithaltung ihrer Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten entlassen werden, sodass dort wieder ein gewisser Regelbetrieb beginnen kann. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Betrieb unter Infektionsschutzaspekten vertretbar ist und alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen innerhalb der Einrichtung getroffen werden.

    Zum anderen soll zumindest teilweise auch Reha-Einrichtungen und zugelassenen Akutkrankenhäusern eine vorsichtige Rückkehr in den Regelbetrieb ermöglicht werden. Hierüber entscheiden die Regierungen je nach Auslastung und Situation des Versorgungsgeschehens vor Ort in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen ärztlichen Leitern. Bei Akutkrankenhäusern ist zudem

    Die Umsetzung des Stufenplans werde derzeit in enger Abstimmung mit den Regierungen vorbereitet. Zunächst muss eine Bestandsaufnahme vor Ort gemacht werden, welche reinen Privatkliniken und psychosomatischen Einrichtungen ggf. weiter für die Krise in Bereitschaft bleiben müssen. Außerdem ist zu klären, welche Maßgaben des Infektionsschutzes die Kliniken auf ihrem Rückweg in die Normalität erfüllen müssen.

    Bildquelle: StMGP