• System der Patientensteuerung in der Krankenhausversorgung angepasst

    "Ärztliche Leiter" erhalten erweiterte Befugnisse - Aufschiebbare Behandlungen müssen gegebenenfalls zurückgestellt werden
    11.Dezember 2020
    Bayern hat das System der Patientensteuerung in der stationären Versorgung auf die weiterhin steigenden Belegungszahlen in den Krankenhäusern mit der Feststellung des erneuten Katastrophenfalls in Bayern angepasst. Zum 10. Dezember wurden 3.839 Corona-Patienten in den Kliniken behandelt, davon 658 in Intensivbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit.
    Patientensteuerung in der Krankenhausversorgung
    Patientensteuerung in der Krankenhausversorgung

    Gesundheitsministerin Melanie Huml, sei es deshalb wichtig, „dass wir in unseren Krankenhäusern mit dem Notfallplan Corona-Pandemie die bewährten Organisations- und Entscheidungsstrukturen stärken, die in der Hochphase des Krisengeschehens von März bis Juni 2020 einen in allen Landesteilen geordneten und stets der aktuellen Situation angepassten Krankenhausbetrieb ermöglicht haben. Denn unser Ziel ist es, die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung weiterhin bestmöglich zu gewährleisten."

    Kernstücke dabei seien die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung, die für eine straffe Organisationsstruktur mit klaren Weisungsketten sorgen und vorübergehend den Einsatz von Personal einer Einrichtung in einer anderen Einrichtung anordnen oder Krankenhäusern die Durchführung aufschiebbarer Behandlungen untersagen können.

    Ministerin Huml fügte hinzu: "Für die Zeit der Krise gilt eine weitreichende Kooperationspflicht. Krankenhäuser, die zunächst nicht vorrangig mit der Behandlung von Corona-Fällen betraut werden, müssen die anderen Krankenhäuser mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entlasten.“  Innenminister Joachim Herrmann erläuterte darüber hinaus, dass die Kreisverwaltungsbehörden Voraussetzungen dafür schaffen müssen, dass Patienten, die keiner akutstationären Versorgung mehr bedürfen, nicht bis zum Ablauf ihrer Quarantänepflicht im Krankenhaus bleiben müssen und dort Kapazitäten binden. Hierfür könnten Einrichtungen wie beispielsweise Reha-Einrichtungen beauftragt werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-733/