• Bayern verstärkt Corona-Tests in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen

    Pressemitteilung
    Finanzlücke geschlossen – Rahmenverträge mit Gesundheitsämtern
    06.August 2020
    Zum Schutz der Patienten sowie der Beschäftigten sollen zunehmend auch asymptomatische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen getestet werden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor eine Verordnung vorgelegt, die zunächst nur Krankenhäuser umfassend berücksichtigt hatte. Nun wurden unter anderem auf Drängen Bayerns auch Rehabilitationseinrichtungen umfassender berücksichtigt.
    Bayern verstärkt Corona-Tests in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen
    Bayern verstärkt Corona-Tests in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen

    Vor der Veröffentlichung der Bundesverordnung gab es bereits Tests für Mitarbeiter in Krankenhäusern, die aber von den Einrichtungen selbst getragen wurden. Die Verordnung sieht vor, dass bei Testungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen nur die Laborkosten durch die GKV übernommen werden. Die Kosten für den Abstrich übernimmt der Freistaat und schließt damit die Finanzlücke.

    Der konkrete Ablauf ist folgendermaßen vorgesehen: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Patienten (in Rehabilitationseinrichtungen) testen möchten, schließen mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt einen Vertrag ab und können dann in dem vereinbarten Rahmen eigenverantwortlich testen. Die Tests können durch krankenhauseigene Labore oder durch Rückgriff auf vertragsärztliche Labore ausgewertet werden. Für den Vertragsschluss mit den Einrichtungen wurden den Gesundheitsämtern Vertragsmuster zur Verfügung gestellt.

    Gesundheitsministerin Melanie Huml erklärte: „Wir wollen vor allem Reihentestungen von Beschäftigten in besonders infektionsanfälligen beziehungsweise infektionsempfindlichen Bereichen ermöglichen, zum Beispiel in der Geriatrie und in der Dialyse. Auch neue Mitarbeiter sollen vor dem Start in ihren Job getestet werden können.“ Darüber hinaus sieht das Konzept insbesondere vor, Mitarbeiter zu testen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben. Die entsprechenden Risikogebiete weist das Robert Koch-Institut auf seiner Webseite aus. Bei den Rehabilitationseinrichtungen sind mit der jüngsten Verordnung des BMG nun auch Testungen bei der Aufnahme von Patienten enthalten. Die Krankenhäuser können Patienten bereits seit längerem testen, und erhalten hierfür ein Zusatzentgelt von den Krankenkassen.

    Die Ministerin betonte: „Sowohl die Krankenhäuser als auch die Rehabilitationseinrichtungen haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausragende Arbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet. Viele von ihnen waren und sind dabei täglich den Gefahren dieser neuen Krankheit ausgesetzt. Ihnen und damit auch den Patientinnen und Patienten größtmögliche Sicherheit zu geben, ist nicht nur zentral für unser Gesundheitssystem, sondern auch unsere zwischenmenschliche Pflicht.“