• „Ex-Post-Triage“ muss in extremen Mangelsituationen möglich sein

    Pressemitteilung
    Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) darf in der aktuellen Form nicht beschlossen werden
    10.November 2022
    Heute will der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und damit auch das Verbot einer Ex-Post-Triage beschließen. Der Marburger Bund Bayern lehnt das geplante Verbot ausdrücklich ab. Erste wissenschaftliche Simulationsdaten legen nahe, dass die in dem Entwurf vorgeschlagenen Regelungen die Zahl der vermeidbaren Todesfälle steigern würde, vor allem in den besonders gefährdeten Gruppen. Mit der Gesetzesänderung wird die Intention der Regelung in mehrfacher Hinsicht ausgehebelt. Der Marburger Bund Bayern fordert darüber hinaus Rechtssicherheit für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die gezwungen sind, in einem Dilemma wie der Triage-Situation nach bestem Wissen und Gewissen Verantwortung zu tragen.
    „Ex-Post-Triage“ muss in extremen Mangelsituationen möglich sein
    „Ex-Post-Triage“ muss in extremen Mangelsituationen möglich sein

    Der Marburger Bund Bayern und zahlreiche weitere Verbände unterstützen ausdrücklich das in der ärztlichen Berufsordnung explizit verankerte Ziel des Gesetzes, Menschen auch bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor einer Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, des Alters oder schweren Erkrankungen zu schützen, lehnt aber die geplante Umsetzung als ungeeignet ab, insbesondere das gesetzlich vorgeschriebene Verbot der Ex-Post-Triage. Der Marburger Bund Bayern appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Änderung nicht zuzustimmen.

    „Wird eine Triage erforderlich, handelt es sich um eine tragische Ausnahmesituation, für die ein Vorgehen konsentiert werden muss, das die meisten Menschenleben retten hilft. Wird die „Ex-Post-Triage“ gesetzlich ausgeschlossen, gilt das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit nur eingeschränkt.“, heißt es in der Begründung eines Beschlusses der Hauptversammlung des Marburger Bundes vom 5. November.

    Der Marburger Bund Bayern fordert in einer solchen Ausnahmesituation, das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit für alle Patienten anzuwenden, die eine intensivmedizinische Behandlung brauchen, und somit die „Ex-Post-Triage“ zuzulassen.

    Der Bundesrat hatte ebenfalls in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung zu Unsicherheiten führen könnte und forderte eine Klarstellung. Das Gesetz bedarf jedoch keiner Zustimmung des Bundesrates.