• Erfolge des Marburger Bundes

    • Abschluss eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge, um der speziellen Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte Rechnung zu tragen.
    • Grundsätzliche Neubewertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit durch zahlreiche Gerichtsverfahren und durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall eines Marburger Bund-Mitgliedes.
    • Auszahlung etlicher Millionen Euro widerrechtlich vorenthaltener Bereitschaftsdienst- und Überstundenvergütungen an angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte.
    • Maßgeblicher Einsatz für die Abschaffung der „Arzt im Praktikum"-Phase.
    • Erhalt der Niederlassungsfreiheit als Kassenarzt mit der vom Marburger Bund erstrittenen so genannten „Kassenarzt-Entscheidung" vor dem Bundesverfassungsgericht 1960.
    • Angleichung der Beschäftigungsbedingungen in karitativen Krankenhäusern und Privatkliniken an die des öffentlichen Dienstes.
    • Anerkennung der Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer.
    • Abschluss des Bundes-Angestelltentarifvertrages (Ost) für die neuen Bundesländer mit Gültigkeit bis zu den ersten Abschlüssen eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge im Jahr 2006.