Ambulante Medizin

In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung findet ein weitreichender Strukturwandel statt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geht kontinuierlich zurück, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kontinuierlich ansteigt. Ende 2025 hatten bereits rund 38 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus.

Einen Rückgang verzeichnet das KBV-Bundesarztregister bei zugelassenen Vertragsärztinnen und Ärzten, deren Anzahl gegenüber 2024 erneut gesunken ist - um 1,91 Prozent auf nunmehr 91.552 Niedergelassene. Wie grundlegend dieser Wandel ist, zeigt sich daran, dass es Ende 2014 noch rund 110.000 zugelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gab.

KBV-Bundesarztregister: Mehr als 55.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich

Die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen, MVZ und Polikliniken steigt hingegen von Jahr zu Jahr. Waren im Jahr 2013 erst 21.701 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich beschäftigt, so sind es 12 Jahre später insgesamt 55.106, davon 31.168 in Medizinischen Versorgungszentren und Polikliniken sowie 23.938 in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. (Statist. Informationen aus dem KBV-Bundesarztregister, Stand: 31.12.2025)

Neben den angestellten arbeiten auch 8.547 ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung mit, meist Klinikärzte mit einer Sondererlaubnis aufgrund eines besonderen Versorgungsbedarfs.

Trend zur Anstellung im ambulanten Bereich setzt sich fort

Der schon seit Jahren zu beobachtende Trend zur Anstellung in ambulanten Einrichtungen wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen. Das zeigt auch ein Ergebnis der Online-Umfrage MB-Barometer Ärztliche Weiterbildung 2021, die der Marburger Bund im September/Oktober 2021 unter rund 3.300 Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung durchgeführt hat. Waren es in einer vergleichbaren Mitgliederbefragung im Jahr 2014 erst etwa ein Drittel der befragten Mitglieder, die nach ihrer Weiterbildung im ambulanten Bereich arbeiten wollten, sind es nun schon 41 Prozent.

Wunscharbeitsort ambulant angestellt

Unsere Informationen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich


Broschüre Arbeitsplatz MVZ Broschüren

  • "Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung"
  • "Haftpflicht und Haftpflichtversicherung" (ambulanter Bereich und ermächtigte KH-Ärzte)
  • „Arbeitsplatz MVZ" - Ein Leitfaden für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren“ inklusive Checkliste für Vertragsverhandlungen, FAQ u.v.m. (Leseprobe)

    [EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER beim zuständigen Landesverband oder online bestellbar]

Musterverträge Musterverträge

  • Anstellung am MVZ in Vollzeit
  • Anstellung am MVZ in Teilzeit (bei gleichzeitiger Tätigkeit am Krankenhaus) + Änderungsvertrag mit dem Krankenhaus für eine Teilzeitbeschäftigung im MVZ
  • Standard-Anstellungsvertrag für sich im ambulanten Bereich weiterbildende Ärzte 

    [EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER beim zuständigen Landesverband bestellbar]

Arbeitsrechtliche Beratung Arbeitsrechtliche Beratung