• Ambulante Medizin

    In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung findet ein weitreichender Strukturwandel statt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geht kontinuierlich zurück, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kontinuierlich ansteigt. Ende 2022 hatten bereits etwa 30 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus.

    Angemessene Entlohnung von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Medizin

    Der Marburger Bund fordert die Arbeitgeber in der vertragsärztlichen Versorgung auf, den bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzten mindestens die tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen entsprechend den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes zu gewähren. Das geht aus einem Beschluss der 142. Hauptversammlung vom 3./4. November 2023 hervor.

    Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte bekommen keine Entlohnung, die ihren Qualifikationen und dem Arbeitsumfang entspricht. Es gibt Verträge, welche inhaltlich der tarifvertraglichen Vergütung in den Krankenhäusern nachstehen. Selbst große Krankenhaus-MVZ zahlen nicht analog den bestehenden Tarifverträgen, die für die Krankenhausärztinnen und -ärzte gelten. Eine dynamische Lohnanpassung, bezahlte Überstundenregelungen oder ein Inflationsausgleich gelten für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung oft nicht. Gerade angesichts des bestehenden Fachkräfte-/Ärztemangels ist es unumgänglich, eine wertschätzende Entlohnung im ambulanten Bereich sicherzustellen.

     

    KBV-Bundesarztregister: Rund 46.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich

    Waren im Jahr 2021 noch 43.238 angestellte Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen und MVZ beschäftigt, so sind es nunmehr 46.109 (+ 6,6 %), davon 25.163 in MVZ und Polikliniken sowie 20.946 in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. (KBV-Bundesarztregister zum 31.12.2022)

    Neben den angestellten arbeiten auch 8.841 ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung mit, meist Klinikärzte mit einer Sondererlaubnis aufgrund eines besonderen Versorgungsbedarfs.

    Der Marburger Bund vertritt die Interessen beider Gruppen und setzt sich für ihre Belange ein. Im „Arbeitskreis Ambulante Medizin“ des Marburger Bundes engagieren sich unsere Mitglieder, die im ambulanten Bereich tätig sind.

    Trend zur Anstellung im ambulanten Bereich setzt sich fort

    Der schon seit Jahren zu beobachtende Trend zur Anstellung in ambulanten Einrichtungen wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen. Das zeigt auch ein Ergebnis der Online-Umfrage MB-Barometer Ärztliche Weiterbildung 2021, die der Marburger Bund im September/Oktober 2021 unter rund 3.300 Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung durchgeführt hat. Waren es in einer vergleichbaren Mitgliederbefragung im Jahr 2014 erst etwa ein Drittel der befragten Mitglieder, die nach ihrer Weiterbildung im ambulanten Bereich arbeiten wollten, sind es nun schon 41 Prozent.

    Wunscharbeitsort ambulant angestellt

    Unsere Informationen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich


    Broschüre Arbeitsplatz MVZ Broschüren

    • "Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung"
    • "Haftpflicht und Haftpflichtversicherung" (ambulanter Bereich und ermächtigte KH-Ärzte)
    • „Arbeitsplatz MVZ" - Ein Leitfaden für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren“ inklusive Checkliste für Vertragsverhandlungen, FAQ u.v.m. (Leseprobe)

      [EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER, online oder beim zuständigen Landesverband bestellbar]

    Musterverträge Musterverträge

    • Anstellung am MVZ in Vollzeit
    • Anstellung am MVZ in Teilzeit (bei gleichzeitiger Tätigkeit am Krankenhaus) + Änderungsvertrag mit dem Krankenhaus für eine Teilzeitbeschäftigung im MVZ
    • Standard-Anstellungsvertrag für sich im ambulanten Bereich weiterbildende Ärzte

      [EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER, beim zuständigen Landesverband bestellbar]

    Arbeitsrechtliche Beratung Arbeitsrechtliche Beratung

     

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