• Weiterbildung

    Der Marburger Bund setzt sich für gute Rahmenbedingungen in der Weiterbildung ein – in der Politik, den Ärztekammern und den Kliniken.

    Wussten Sie, dass die Ärzteschaft die Regeln für die Weiterbildung selbst festlegt und somit maßgeblich gestaltet? Zuständig für die (Muster-)Weiterbildungsordnung ist die Bundesärztekammer. Rechtsverbindlich für den einzelnen Arzt/ die einzelne Ärztin ist aber immer nur die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer.

    Wer also Einfluss auf die Weiterentwicklung nehmen will, sollte sich in seinem Marburger Bund–Landesverband engagieren und beispielsweise für die Kammerwahlen kandidieren.