• „Wir waren davon überzeugt, die ,Guten‘, also moralisch im Recht zu sein“

    Erfolgreiche Mitarbeitervertretung
    01.Dezember 2017
    Coburg
    Der Betriebsrat des Regiomed Klinikums Coburg ist für den jährlich verliehenen „Deutschen Betriebsrätepreis“ nominiert – und ist damit in der Endrunde angekommen: Über alle Branchen Deutschlands verteilt sind noch zwölf Betriebsratsgremien in der Endrunde des Wettbewerbs um diesen besonderen Preis, der Mitte Dezember beim Deutschen Betriebsrätetag in Bonn verliehen wird.

    Im Klinikum Coburg ist es dem Marburger Bund geführten Betriebsrat durch besondere Hartnäckigkeit gelungen, dem unzeitgemäßen Vereinsprivileg der Rotkreuz-Schwesternschaften ein Ende zu setzen. Seit dem Jahr 2002 wurde über die Rechte von Rotkreuzschwestern mit der Geschäftsführung arbeitsgerichtlich gestritten. 2012 kam es vor dem Bundesarbeitsgericht zu einem Vergleich. Seit dieser Zeit sind in Coburg alle Pflegekräfte, egal, wo sie angestellt sind, wahlberechtige und wählbare Arbeitnehmer. Seit 2014 hat der Betriebsrat – als bisher einziger – eine gewählte Rotkreuzschwester als ordentliches Betriebsratsmitglied.

    Im Jahr 2016 war absehbar, dass die Coburger Schwesternschaft in die Insolvenz kommen würde. Hier hat sich der von einem MB-Mitglied angeführte Betriebsrat dafür eingesetzt, dass alle Rotkreuz-Pflegekräfte als Arbeitnehmer in das tariflich an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände gebundene Klinikum übernommen werden. Seit dem 1. Januar 2017 sind nun alle Pflegekräfte tarifgebundene Arbeitnehmer des Klinikums Coburg.

    Angesichts dieser Erfolge für die Arbeitnehmer ist es kaum verwunderlich, dass der Betriebsrat des Regiomed Klinikums Coburg in die Endrunde um den Deutschen Betriebsrätepreis in Bonn gelangt ist. Grund genug für die Marburger-Bund-Zeitung, bei Martin Lücke, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Regiomed Kliniken und des Betriebsrates am Klinikum Coburg und Landesvorstandsmitglied im MB Bayern, nachzuhorchen, wie es zu diesen Erfolgen gekommen ist.

     

    Herr Lücke, seit dem 1. Januar 2017 sind fast alle Pflegekräfte, die von der Rotkreuz-Schwesternschaft in Ihr Klinikum verliehen worden waren, direkt beim Klinikum Coburg übernommen worden. Sind Sie damit zufrieden?

    Martin Lücke: Ich freue mich sehr für die nun übernommenen Pflegekräfte. Für sie – und auch für unseren Betriebsrat – geht eine Ausei­nan­dersetzung zu Ende, die uns seit dem Jahr 2002 beschäftigt hat.

    Durch intensive Gespräche mit der Konzernleitung konnte, beginnend zum Jahresende 2015, der Weg bereitet werden, das Pflegepersonal wieder dort anzustellen, wo es seine Leistung erbringt: am Klinikum Coburg. Während des gesamten Jahres 2016 haben wir alle neu einzustellenden Pflegekräfte, die zu uns wollten, direkt angestellt. Damit erhielten sie von Anfang an den TVöD (Tarifvertrag für den Öffent­lichen Dienst; Anmerkung der Redaktion).

     

    Wie wurden die Pflegekräfte ­im Haus vorher angestellt?

    Lücke: Seit mehr als 100 Jahren gab es eine Zusammenarbeit zwischen der Rotkreuz- Schwesternschaft Coburg Marienhaus e.V. und dem damaligen Landkrankenhaus, dem heutigen Klinikum. Das Prinzip war einfach: Die Schwesternschaft stellte an und setzte ihre Schwestern im Krankenhaus ein. Das Krankenhaus hingegen durfte nur dann einstellen, wenn es um Pfleger ging oder wenn die Schwesternschaft niemanden „anbieten“ konnte.

     

    Was war daran problematisch?

    Lücke: Zunächst das „gespaltene Weisungsverhältnis“: Fachlich und dienstlich war das Krankenhaus zuständig, disziplinarisch aber die Schwesternschaft. Oft wurden die Mitarbeiterinnen hin- und hergeschickt. Und durch den Betriebsrat waren sie kaum zu schützen.

    Als nach der Rechtsformänderung in eine GmbH im Jahr 1999 der damalige Geschäfts-führer durchsetzen konnte, dass ab diesem Zeitpunkt auch die männlichen Pflegekräfte der Schwesternschaft beizutreten hätten, wenn sie eine Stelle am Klinikum wollten, und die Schwesternschaft beschloss, ihre „Neumitglieder“ nur noch zu 85 Prozent nach dem Niveau des Bundes-Angestelltentarifvertrags beziehungsweise TVöD zu bezahlen, hatte aus unserer Sicht die Schwesternschaft „ihre Unschuld verloren“ – sie war ein reiner Geschäftsbetrieb mit einem höchst fraglichen, scheinbar karitativen Anstrich geworden.

    So war für uns der Zeitpunkt gekommen, die Ausei­nan­der-setzung zu suchen, um alle Beschäftigten besser zu schützen, und wir begannen damit, bei unseren Betriebsratswahlen die Rotkreuzschwestern als „stimmberechtige Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens“ zu betrachten. Bei den nachfolgenden Wahlanfechtungen haben wir zwar Nieder-lagen erlitten, uns aber nicht davon abbringen lassen, unser Ziel „ein Betriebsrat für alle Arbeitnehmer im Klinikum“ weiter zu verfolgen.

     

    Wie haben Sie sich durchgesetzt?

    Lücke: Es war schon eine besondere Situation. Mit jeder Niederlage vor Gericht, mit jeder Schulung des Betriebsrats, mit jeder Ruppigkeit und Gemeinheit der Geschäftsführung wurden wir entschlossener. Wir waren davon überzeugt, die „Guten“, also moralisch im Recht zu sein.

    Den Durchbruch erzielten wir in der Ausei­nan­dersetzung um das sogenannte Pflege-Förderprogramm der Bundesregierung aus dem Jahr 2008, bei der es bis vor das Bundesarbeitsgericht ging und wir uns am Ende durchgesetzt haben. Mir ist bis heute unvergessen, wie der damalige Geschäftsführer versucht hat, jedes einzelne Betriebsratsmitglied persönlich mit einer Schadensersatzforderung von mehr als 125.000 Euro zu bedrohen. Das muss man auch menschlich erst einmal aushalten …

    Der Geschäftsführerwechsel im Klinikum Coburg im Jahr 2011 hat uns sehr geholfen. Mit dem neuen Geschäftsführer, Mario Bahmann, konnten wir vor dem 1. Senat des Bundearbeitsgerichts einen „historischen“ Vergleich erzielen.

    Zumindest am Klinikum Coburg sind seit dem Jahr 2012 die Rotkreuzschwestern „Leiharbeitnehmer“ im Sinn des Betriebsverfassungsgesetzes. Und sie haben zusätzlich auch das passive Wahlrecht erhalten, also die Wählbarkeit in den Betriebsrat des Klinikums.

    Der 1. Senat des Bundearbeitsgerichts ist übrigens auch heute derjenige, der die Entscheidung des Europäische Gerichtshof im Februar 2017 in deutsche Rechtsprechung umsetzen wird. Damit gilt dann Recht und Gesetz. Wir Coburger waren 2012 schon so weit … (Lücke schmunzelt).

     

    Wie geht es jetzt in der Sache weiter?

    Lücke: Zum Jahresbeginn haben wir die Rotkreuz-Pflegekräfte in den TVöD übernehmen können. Damit ist für 560 weitere Beschäftigte in unserem Haus die Teilhabe an den tariflichen Entwicklungen gesichert. Im Lauf des Jahres 2017 haben wir die Krankenpflegeschule, alle dort in Ausbildung befindlichen Krankenpflegeschülerinnen und -schüler sowie die Lehrkräfte der Altenpflegeschule ebenfalls übernehmen können.

    Nebenbei haben wir auch durchgesetzt, dass circa 240 Beschäftigte aus der unternehmenseigenen Service-Tochter-gesellschaft zum Jahreswechsel einen Arbeitsvertrag nach TVöD am Klinikum Coburg angeboten bekamen. Die in der Service-GmbH bisher noch verbliebenen circa 220 Beschäftigten wollen wir aber auch noch in eine echte Tarifbindung holen.

     

    Stehen Sie bei den Betriebsratswahlen im kommenden Jahr wieder zur Wahl?

    Lücke: Selbstverständlich. Aus meiner Sicht zeigt insbesondere die Coburger Geschichte, dass dann, wenn sich auch Ärzte für alle Beschäftigte einsetzen, wenn also alle gemeinsam an einem Strick und in dieselbe Richtung ziehen, für die Menschen, die in unseren Kliniken arbeiten, viel erreichbar ist.

     

    Und was sagen Sie zum Thema Tarifeinheit?

    Lücke: Wir sind seit vielen Jahren sehr gut damit gefahren, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Tarifverträge selbst durchgesetzt haben. Aus meiner Sicht sind die Arbeitgeber gut beraten, dies nicht anzutasten. „Coburg“ würde auch bei dieser Frage versuchen, hartnäckig für eine Klärung zu streiten, die das unabdingbare Selbstbestimmungsrecht der Ärztinnen und Ärzte verteidigt.

     

    Herr Lücke, vielen Dank für das Interview.


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