
Eine praxistaugliche Nachbesserung müsse die notwendige Spezialisierung und Schwerpunktbildung mit dem Ziel einer wohnortnahen Grundversorgung in Einklang bringen. „Krankenhausversorgung ist soziale Daseinsvorsorge“, bekräftigten die Delegierten.
Der Marburger Bund sieht in Leistungsgruppen ein geeignetes Instrument zur Planung der Krankenhausversorgung in den Ländern, sie eigneten sich aber nicht als Finanzierungsinstrument. „Bleiben die Finanzierungsregelungen so, wie sie sind, droht sich die kalte Strukturbereinigung weiter zu verfestigen und eine Wartelistenmedizin zu entstehen.“
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Verlängerung der Konvergenzphase müsse genutzt werden, um substanzielle Änderungen an der Finanzierungssystematik vorzunehmen. Die Höhe der Vorhaltevergütung dürfe nicht weiter von Fallzahlen abhängig gemacht werden. „Vorhaltung ist als eigenständige Versorgungsleistung anzuerkennen und unabhängig von Mengengerüsten zu refinanzieren“, fordert Deutschlands größter Ärzteverband.
Bei der dringend notwendigen Entbürokratisierung der Versorgung wollen die Delegierten die neue Koalition beim Wort nehmen: „Wir erwarten in den ersten 100 Tagen ein Bürokratieentlastungsgesetz in der Gesundheitsversorgung. Wir erwarten, dass die avisierten Kontrollmechanismen des Medizinischen Dienstes bei der Umsetzung der Krankenhausreform massiv reduziert werden.“