• Masterplan Medizinstudium 2020 – Vorerst keine Zustimmung

    17.März 2017
    Die Kultusministerkonferenz hat die Beratung und Beschlussfassung des Masterplans Medizinstudium 2020 von der Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. März in Berlin abgesetzt. Mit der geplanten Reform des Medizinstudiums in Deutschland sollen unter anderem die Allgemeinmedizin und damit die Tätigkeit des Hausarztes gestärkt werden. Die Länderkonferenz lehnte eine Zustimmung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber wegen der ungesicherten Finanzierung der Reform ab.

    Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes äußerte sich zur Entscheidung: "Eine Reform ohne solides Finanzkonzept ist zum Scheitern verurteilt. Es ist deshalb hochgradig irritierend, dass nach mehr als zwei Jahren Beratungen grundlegende Fragen der Finanzierung des Masterplans Medizinstudium 2020 immer noch ungeklärt sind. Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz der Länder, dem Masterplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuzustimmen, birgt aber auch eine Chance. Anstatt finanzwirksame und gleichermaßen unsinnige Maßnahmen zu beschließen, die zu neuen Prüfungen am Ende des Studiums führen oder die bewährte Tertialstruktur des Praktischen Jahrs in Frage stellen, sollten die Länder sich endlich überlegen, wie sie die Studienplatzmisere lösen."

    Die Gespräche mit der Gesundheitsseite werden mit dem Ziel einer baldigen Einigung zeitnah fortgesetzt.
    Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Dr. Susanne Eisenmann, erklärte: „Bei aller Übereinstimmung über die Inhalte der Reform des Medizinstudiums zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Gesundheitsministerien und Wissenschaftsministerien bleibt die Finanzierung wesentlicher Teile des Masterplans ungewiss. Wir haben als Kultusministerkonferenz frühzeitig auf die Belastungsgrenzen der Universitätsmedizin und der Wissenschaftsressorts hingewiesen und werden hierin von den Finanzministern aller Länder unterstützt. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus Sicht der Wissenschaftsministerien der Länder nur möglich, wenn hierfür zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Wir erwarten einen angemessenen Finanzierungsbeitrag des Bundes und der für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger.“