• Mitgliedsbeiträge

    Beitragsordnung

    (Gültig ab 01.01.2008)

    1. Der Verbandsbeitrag wird vom Landesverband als Jahresbeitrag erhoben.
    2. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der volle Jahresbeitrag wird unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft im Kalenderjahr geschuldet, für das Beitrittsjahr wird der Beitrag jedoch entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft anteilig erhoben.
    3. Die Beitragsverpflichtung entfällt, soweit das Mitglied Beiträge für einen anderen Landesverband für das laufende Jahr beireits entrichtet hat.
    4. Der Beitrag wird spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsveranlagung zur Zahlung fällig. Zahlt ein Mitglied trotz Mahnung nicht, so hat es für die vom Landesverband Schleswig-Holstein durch weitere Mahnungen entstehenden Kosten aufzukommen.
    5. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Beitrag auf schriftlichen Antrag gestundet, ermäßigt oder erlassen werden. Der Antrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsveranlagung zu stellen. Über ihn entscheidet der Vorstand des Landesverbandes.
    6. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundesverband des Marburger Bundes ist durch die Mitgliedschaft im Landesverband begründet. Der Bezugspreis für die Verbandszeitung (einschließlich der Zustellgebühr) ist für die Mitglieder im Beitrag eingeschlossen.
    7. Der Verbandsbeitrag wird nach Beitragsgruppen erhoben. Für die Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe ist die am 15. Januar des Beitragsjahres ausgeübte Tätigkeit maßgebend. Wird die Mitgliedschaft erst nach dem 15. Januar erworben, so ist die Tätigkeit bei Begründung der Mitgliedschaft maßgebend.
    8. Wird im Laufe des Kalenderjahres eine ärztliche Tätigkeit aufgenommen, so erfolgt eine anteilige Nachveranlagung für das restliche Beitragsjahr.
    9. Die Rüchbuchungskosten der Geldinstitute bei Nichteinlösung der Beitragseinzugsermächtigung werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
    10. Die Hauptversammlung des Landesverbandes entscheidet über die Höhe der Beiträge.

     

    Beitragsgruppen Jahresbeitrag
    Gruppe 1: Medizinstudenten/innen beitragsfrei
    Gruppe 2: Medizinstudenten/innen im PJ beitragsfrei
    Gruppe 3: nach Approbation ohne Anstellung beitragsfrei
    Gruppe 4: Ärzte/innen bis einschließlich 3. Berufsjahr 150,00 €
    Gruppe 5: Ärzte/innen ab 4. Berufsjahr 175,00 €
    Gruppe 6: Oberärzte/innen 200,00 €
    Gruppe 7: Leitende Oberärzte/innen 225,00 €
    Gruppe 8: Chefärzte/innen 240,00 €
    Gruppe 9: Mitglieder, die keiner der Gruppen zuzuordnen sind 175,00 €
    Gruppe 10: Ärzte/innen - derzeit ohne ärztliche Tätigkeit 75,00 €
    Gruppe 11: Ärzte/innen in der Elternzeit 75,00 €
    Gruppe 12: Mitglieder mit aktuellem Wohnort im Ausland beitragsfrei
    Gruppe 13: außerordentliche MItglieder 50,00 €