• MB SH kritisiert neues Landeskrankenhausgesetz

    Chance vertan, ärztlichen Sachverstand mit einzubeziehen
    10.Dezember 2020
    Bad Segeberg
    Der Marburger Bund Schleswig-Holstein kritisiert die Landesregierung für das heute verabschiedete Krankenhausgesetz. „Als letztes Bundesland hat nun auch Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz bekommen mit dem Ziel, die Patientenversorgung und -sicherheit zu verbessern. Das war längst überfällig. An der Patientensicherheit und Versorgungsqualität maßgeblich beteiligt sind neben Pflegefachpersonen insbesondere Ärztinnen und Ärzte. Umso enttäuschender ist es, dass die Landesregierung durch ihre Weigerung, ärztliche und pflegerische Expertise in den Kreis der unmittelbar Beteiligten mit Stimmrecht aufzunehmen, die Chance vertan hat, die maßgeblichen Berufsgruppen in der Gesundheitsversorgung mit einzubeziehen“, sagt Michael Wessendorf, Vorsitzender Marburger Bund Schleswig-Holstein. Der Berufsverband der angestellten Ärztinnen und Ärzte hatte seine Bedenken bereits in der Anhörung im Landtag dargelegt.

    „Während der Corona-Pandemie ist zwar die öffentliche Wertschätzung für pflegerisches und ärztliches Personal gestiegen und wird immer wieder betont, doch es scheint bei einem Lippenbekenntnis zu bleiben, da die ärztliche Expertise auf politischer Ebene weiterhin unterschätzt wird. Zudem hätte die von der Landesregierung vielfach gepriesene „Systemrelevanz“ des pflegerischen und ärztlichen Personals echte Anerkennung gefunden, wenn als Ziel der Krankenhauspolitik die Gewährleistung einer patienten- und aufgabengerechten Personalausstattung bei den Ärztinnen und Ärzten und bei den Pflegenden im Gesetz verankert gewesen wäre.

    Dass allein Kostenträger und Leistungserbringer unmittelbar beziehungsweise mit Stimmrecht im Landeskrankenhausausschuss vertreten sind, ist für uns unverständlich. Kostenträger und Leistungserbringer verfolgen ihre eigenen, auch legitimen wirtschaftlichen Interessen. Hieraus erklärt sich auch die Beteiligung der niedergelassenen Ärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung zur Gestaltung der Krankenhausstruktur. Um jedoch die alleinige durch wirtschaftliche Interessen geprägte Einflussnahme zu verhindern, ist es unabdingbar Krankenhausärztinnen und -ärzte zu beteiligen. Das neue Landeskrankenhausgesetz wird nun aber zum Demotivationsprogramm für Krankenhausärzte und ihre Standesvertretungen. Wir werden die Politik beim Wort nehmen, die heute verkündet hat, dass sie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis genau im Blick behalten wird, um eventuelle Nachbesserungen vornehmen zu können."