• Richtige Entscheidung, um auch Ärztinnen und Ärzte zu entlasten

    Lockdown ab 16. Dezember
    13.Dezember 2020
    Der Marburger Bund Schleswig-Holstein begrüßt den Beschluss von Bund und Ländern zum einheitlichen Lockdown. „Im bundesweiten Vergleich stehen die schleswig-holsteinischen Krankenhäusern bezüglich der Anzahl der zu versorgenden Covid-19-Patienten noch gut da, aber wir merken, dass sich auch in Norddeutschland die Lage auf den normalen und den Intensivstationen zuspitzt“, sagt Michael Wessendorf, Vorsitzender Marburger Bund Schleswig-Holstein.

    „Mit Blick auf die Belastung und den Gesundheitsschutz der Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken und Praxen ist der erneute Lockdown die richtige Entscheidung. Wir Ärzte arbeiten an jedem Tag der Woche, auch an den Feiertagen, rund um die Uhr für die Patientenversorgung. Der Lockdown hilft nicht nur, die Infektionszahlen durch Kontaktbeschränkungen zu minimieren, sondern damit auch ein Stück weit die Gesundheit des ärztlichen und pflegerischen Personals zu sichern.

    Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein stehen in den nächsten Wochen angesichts der aktuell immer höheren Infektionszahlen unweigerlich vor weiter steigenden Belastungen durch die zu erwartenden höheren Covid-19-Patientenzahlen mit stationärer Behandlungsdürftigkeit. Vom Beginn der Maßnahmen bis zur spürbaren Entlastung der Krankenhäuser vergehen zirka 10 bis 14 Tage.

    Zur Entlastung des Klinikpersonals halten wir es zudem für sinnvoll, ein Stufenkonzept festzulegen, das beschreibt, ab welcher Belastung der Krankenhäuser auch wieder planbare Operation zurückgestellt werden müssen, um mehr Betten zu schaffen für Covid-19-Patienten. Neben der akuten Versorgung betroffener Patienten gilt es zudem, dafür zu sorgen, dass das die Corona-Impfungen reibungslos funktionieren. Dazu gehört, dass die Fragen der Verantwortlichkeit bei der Verteilung der Schutzimpfung sowie die Auswahlkriterien zur Priorisierung von Gruppen bei der Verteilung in Zeiten von Impfstoffknappheit geklärt werden. Gerade die Personen, die aufklären, beraten und gegebenenfalls untersuchen, als auch diejenigen, die die eigentliche Impfung durchführen, müssen zuerst vor einer Ansteckung geschützt werden. Dies gilt nicht nur dem Gesichtspunkt des Eigen- und Fremdschutzes, sondern auch im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Impfungen.“