Der Warnstreik ist eine Reaktion auf das Verhalten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in den Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund. Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden mit der VKA ist der Unmut unter den Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken groß. Die VKA hat bisher keine Bereitschaft zu konstruktiven, zielgerichteten Verhandlungen erkennen lassen und lehnt die Forderungen nach Veränderungen im Schichtdienst und Verbesserungen bei den Gehältern rundheraus ab. Deshalb ist jetzt ein klares Signal erforderlich, um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen.
„Die VKA zwingt uns in diesen Warnstreik, weil sie versucht, die Verhandlungen hinauszuzögern und weder bei der Verbesserung der Schichtdienste noch bei den dringend notwendigen Gehaltserhöhungen kompromissbereit ist. Es muss Schluss sein damit, dass die Arbeitgeber zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte von ihren eigenen Fehlern in der Krankenhausführung ablenken. Die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser darf nicht den Medizinern angelastet werden, die sich tagtäglich um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung kümmern“, sagt Michael Wessendorf, Vorsitzender Marburger Bund Landesverband Schleswig-Holstein.
In den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern fordert der Marburger Bund eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr. Bei der angestrebten Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit will der MB die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System ersetzen. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen. Ein weiterer Forderungsbestandteil ist die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schichten. Daneben stehen auch Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten, und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf dem Plan.
Patientenversorgung ist sichergestellt
Um die medizinische Notfallversorgung der Patienten sicherzustellen, hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Schleswig-Holstein betroffenen Kliniken bereits Notdienstvereinbarungen angeboten. Die dafür notwendige Mindestausstattung im ärztlichen Dienst entspricht der personellen Besetzung, wie sie üblicherweise an Wochenenden dienstplanmäßig vorgesehen ist. Alle Notfälle werden behandelt, ebenso alle bereits stationär aufgenommenen Patienten. Von den Streikmaßnahmen ausgeschlossen sind auch alle nicht aufschiebbaren Operationen und Therapien. Auch Patienten, die von ihrem Haus- oder Facharzt mit der Bitte um sofortige Behandlung eingewiesen werden, können trotz des Warnstreiks behandelt werden. Patienten, die keiner zeitnahen medizinischen Versorgung bedürfen, sollten ebenso wie Angehörige berücksichtigen, dass es am Montag zu Beeinträchtigungen im Krankenhausbetrieb der VKA-Kliniken kommen kann.
Übersicht der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein, in denen der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA Anwendung findet
1. Städtisches Krankenhaus Kiel
2. Sana Krankenhaus Lübeck
3. Krankenhaus Rotes Kreuz Lübeck (über Arbeitsvertrag)
4. FEK Neumünster
5. Westküstenklinikum Heide
6. Westküstenklinik Brunsbüttel
7. DRK Krankenhaus Mölln-Ratzeburg (über Haustarifvertrag)
8. Johanniter-Krankenhaus Geesthacht
9. Klinik Husum
10. Klinik Niebüll
11. Inselklinik Föhr-Amrum
12. AMEOS Klinikum Fehmarn
13. AMEOS Klinikum Middelburg
14. AMEOS Klinikum Eutin
15. AMEOS Klinikum Oldenburg
16. Regio-Klinik Pinneberg
17. Regio-Klinik Elmshorn
18. Klinik Preetz
19. Schön Klinik Eckernförde
20. Schön Klinik Rendsburg
21. HELIOS Kliniken Schleswig
22. AK Segeberger Kliniken GmbH