• Huml wirbt für Landarztquote im Landtag

    „Ein guter Arzt muss nicht zwingend ein 1,0-Abitur haben“
    04.November 2019
    Bayerns Gesundheitsministerin, selbst approbierte Ärztin, möchte mithilfe der Landarztquote mehr jungen Menschen, für eine hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum gewinnen, die vielleicht aufgrund des hohen Numerus Clausus nicht zum Studiengang Humanmedizin zugelassen würden. Im Gegenzug verpflichtet man sich, als Allgemeinarzt/ärztin oder Internist/In mindestens zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten Regionen zu arbeiten.

    Konkret gelte die Landarztquote für bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze bayerischer Fakultäten. Der vom Bayerischen Ministerrat am 15. Oktober 2019 beschlossene Gesetzentwurf sieht ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. Das erste Bewerbungsverfahren soll im Februar 2020 stattfinden, das erste Auswahlverfahren dann im Frühjahr/Sommer 2020. Im Wintersemester 2020/2021 könnten die ersten Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium beginnen. Viele MB Studierende lehnen die Landarztquote eher eher ab, weil die meisten bezweifeln, dass man sich so jung und vor Beginn des Studiums für eine Fachrichtung festlegen könne. Es stellt sich zudem die Frage, welche Versorgungsqualität man erreiche, wenn man während des Studiums seine Neigung für einen andere Fachrichtung entwickele und dann unzufrieden die wichtige Hausarztversorgung auf dem Land übernehmen müsse.

    Mit einem Stipendienprogramm wurden bereits 230 Medizinstudierende unterstützt, die sich verpflichtet haben, nach dem Studium ihre fachärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und anschließend mindestens fünf Jahre dort tätig zu sein. Sie erhalten ein Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat für maximal vier Jahre.

    Bildquelle: StMGP