• Marburger Bund fordert Rechtsanspruch auf Aufwandsentschädigung im PJ

    Praktisches Jahr
    14.August 2019
    Aufwandsentschädigung im PJ
    Aufwandsentschädigung im PJ

    „Wir brauchen eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung. Die meisten PJler sind dringend auf eine angemessene Aufwandsentschädigung angewiesen. Deshalb muss endlich ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung verankert werden“, fordert Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund.

    Dafür müsse Paragraf 3 Abs. 4 Satz 8 der Ärztlichen Approbationsordnung („Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Abs. 1 Nummer 2 und Abs. 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig“) durch eine Formulierung ersetzt werden, die folgende Punkte beinhaltet:

    • In akademischen Lehrkrankenhäusern, in Lehrpraxen und in Universitätsklinika einer medizinischen Fakultät in Deutschland ist jeder und jedem PJ-Studierenden eine obligatorische, bundesweit einheitliche, angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen (Rechtsanspruch auf Geldleistung).
    • Eine Anrechnung dieser Aufwandsentschädigung auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) findet nicht statt.
    • Eine Abgeltung der Aufwandsentschädigung mit Sachleistungen (wie zum Beispiel kostenlosem Essen oder Unterkunft) ist nicht zulässig.
    • Die Lehrverpflichtungen der Einrichtung dem PJ-Studierenden gegenüber bleiben von der Aufwandsentschädigung unberührt.

    Die medizinische Ausbildung dürfe nicht von der eigenen oder der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig sein, so Banas. Durch eine angemessene, bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung könnten Medizinstudierende auf eine zusätzliche Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung in der Klinik verzichten und auch ihre Ruhepausen ausreichend einhalten.

    Direkt zur PJ-Umfrage 2018 des Marburger Bundes