
Ob dieses Urteil auch auf andere Tarifverträge bzw. andere arbeitsvertragliche Regelungen übertragbar ist, ist umstritten. Eine Musterklage wird derzeit verbandsintern vorbereitet.
Damit mögliche Ansprüche jedoch nicht verfallen, empfehlen wir, die Zuschläge auch für Mehrarbeit geltend zu machen. Hierfür haben wir ein Musterschreiben erstellt, welches Sie ebenfalls auf unserer Homepage finden. Bitte beachten Sie, dass Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber regelmäßig einer Ausschlussfrist (häufig 3 oder 6 Monate ab Fälligkeit) unterliegen, d.h., dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist ordnungsgemäß geltend gemacht wurden. Die Ansprüche sind regelmäßig schriftlich geltend zu machen, aber bereits aus Beweisgründen empfehlen wir immer die Schriftform.
Außerdem unterliegen Ansprüche regelmäßig der 3-jährigen Verjährungsfrist. Dies bedeutet, dass Ansprüche aus 2022 spätestens bis zum 31.12.2025 klageweise eingefordert werden müssen. Hierfür würden wir dann rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen benötigen (Auflistung Mehrarbeit, Schreiben Geltendmachung gegenüber Arbeitgeber etc.).
Einige Arbeitsverträge, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sehen eine sogenannte zweistufige Ausschlussfrist vor. Die erste Stufe regelt die außergerichtliche Ausschlussfrist, die zweite Stufe sieht dann vor, dass Ansprüche, die zwar schriftlich dem Arbeitgeber gegenüber außergerichtlich geltend gemacht wurden, dennoch verfallen, wenn nicht binnen einer weiteren Frist von z.B. drei Monaten ab Geltendmachung beim Arbeitgeber Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Diese Fristen gilt es zu beachten.
Bildquelle: Uhr mit rotem sekunden Zeiger Überstunden, Imillian, 91069377
- Musterantrag Geltendmachung Überstundenzuschlag(18.0 KB, DOCX)