• Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde am 11. Juli in Karlsruhe

    Tarifeinheitsgesetz
    02.Juni 2017
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am 11. Juli 2017 um 10 Uhr sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden des Marburger Bundes und anderer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz verkünden. Dies hat das Gericht heute mitgeteilt. Der Marburger Bund hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Tarifeinheit erhoben (1 BvR 1571/15).

    Der MB begründet seine Verfassungsbeschwerde vor allem damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstellt.

    Weitere Informationen zum Thema Tarifeinheitsgesetz finden Sie auf der MB-Sonderseite www.freie-gewerkschaften.de