Arbeitszeit und Personalbemessung - Grundlagen für Betriebsräte

14. - 15. Juni 2021
Berlin
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Mit dem Seminar „Arbeitszeit und Personalbemessung“ des Marburger Bundes erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten als Betriebsrat bei allen Fragen des Arbeitszeitrechts und sind so bestens gerüstet für Ihre tägliche Arbeit als Arbeitnehmervertreter.

Der hohe Arbeitsdruck in den Krankenhäusern, die schlechte Personalsituation und die zunehmende Belastung durch Verwaltungstätigkeiten raubt den Beschäftigten nicht nur wichtige Zeit, die sie für ihre eigentlichen Aufgaben benötigen, sondern führt häufig zu Situationen, in denen die vorgegebenen und erlaubten Arbeitszeiten nach Gesetz, Arbeits- oder Tarifvertrag außer Acht gelassen werden. Was kann der Betriebsrat tun? Welche Rechte hat er, um die einschlägigen Arbeitszeitvorschriften durchzusetzen? 

Keine Einschränkung von Dienstreisen durch den Arbeitgeber, soweit diese im Rahmen der Tätigkeit als Betriebsrat stattfinden

Im Rahmen der Pandemie werden in einigen Krankenhäusern interne Richtlinien hinsichtlich der Reisetätigkeit erlassen. Hierdurch werden zum Beispiel die geltenden Reiserichtlinien außer Kraft gesetzt oder (stark) eingeschränkt.

Die Betriebsratstätigkeit unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers! Betriebsratsmitglieder sind bei der Ausübung ihres Wahlamts von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung freigestellt und unterfallen insofern nicht dem Weisungsrecht. (u.a. BAG, Beschluss vom 23. Juni 1983 – 6 ABR 65/80 –, BAGE 43, 109-115). Insofern können unternehmensinterne Richtlinien, die z.B. die Reisetätigkeit während der Pandemie verbieten, vom BR beschlossene externe Präsenzschulungen nicht unterbinden. Voraussetzung ist freilich ein entsprechender, wirksamer Beschluss des Betriebsrats.

Zu beachten ist allerdings, dass durch (öffentlich-rechtliche) Länder- oder Bundesverordnung bzw. -gesetzgebung Einschränkungen der Reisetätigkeiten erfolgen können. Öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten uneingeschränkt für alle, woraus sich Beschränkungen für die Schulungs- oder Sitzungsteilnahme ergeben können.

Veranstaltungsort

Geschäftsstelle Marburger Bund Bundesverband, Reinhardtstraße 36, 10117 Berlin
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Veranstalter

Marburger Bund Treuhand | Reinhardtstraße 36 | 10117 Berlin
Tel.: +49 30 746846-28  |  seminare@marburger-bund.de |  www.marburger-bund.de

Zielgruppe

Für alle Betriebsratsmitglieder in Krankenhäusern als praktischer Einstieg ins Thema Arbeitszeit. Sie erfahren, wie Sie Ihren Gestaltungsraum als Betriebsrat richtig ausschöpfen und welche Fallstricke zu beachten sind.

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse zum Thema Arbeitszeit und Mitbestimmung, die für alle Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gemäß § 37/6 BetrVG erforderlich sind. Gleiches gilt für die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96/4 SGB IX.

Unsere Leistungen

Seminarunterlagen / Pausenverpflegung  / Tagungsgetränke / gemeinsames Abendessen am Montag

Hotelzimmer

Im Hotel Albrechtshof, Albrechtstr. 8, 10117 Berlin ein Zimmerkontingent vom 14.-15.06.2021 zum Preis von 101,- € / EZ (Selbstzahler) reserviert. Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung eigenständig. Die Zimmer sind bis 14.05.2021 abrufbar.

Referent

RA Horst Sparolin, Kassel und Betriebswirt Peter Cremer, CHRONOS Agentur WB UG

Moderation

Jens Hoffmann, Verbandsjurist, Referat Tarifpolitik | Marburger Bund Bundesverband

Programm

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Teilnahmegebühr

Programm

Montag, 14.06.2021 | 11:00 – 18:00 Uhr
11:00

Begrüßung

Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts
•    Anknüpfung an Arbeitnehmerstatus
•    Befristete Arbeitsverträge bei Ärzten/Gastärzten
•    AGB-Kontrolle
•    Tarifbindung und Bezugnahmeklausel

Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung
•    Werktägliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten
•    Tarifliche Abweichungen von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes
•    Arbeitszeitmodelle
•    Sonderformen der Arbeit/Arbeitszeitvolumen/Pausengestaltung
     Eilfälle/Notfälle/außergewöhnliche Fälle
     Leihe/Gestellung/Werkvertrag
-    Arbeitsbereitschaft, Bereitzeit, Bereitschaftsdienste
-    Rufbereitschaften
-    Ausgleich von Ruhezeiten
-    Mitbestimmung bei Ruhezeiten während anfallender Dienste
-    Überstunden
-    Minusstunden durch Bereitschaftsdienst/
     Freizeitausgleich während Ruhezeit
-    Zeitkonten und Dokumentation der Arbeitszeit

Anschließend gemeinsames Abendessen
(sofern dies nach den dann geltenden Coronaregeln möglich ist)

 

Dienstag, 15.06.2021 | 09:00 – 15:00 Uhr
09:00

Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung
•    Personalplanung, Personalbemessung
•    Rahmendienstpläne, Monatsdienstpläne
•    Änderungen des Dienstplans
•    Zuordnung zu den Dienstplänen/Wechsel des Dienstplans
•    Holen aus dem Frei

Außergerichtliche Konfliktlösungsmodelle
Gerichtliches Beschlussverfahren und Einigungsstelle