Mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz „setzt die Bundesregierung wichtige Punkte des Koalitionsvertrages im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung um. Der Gesetzentwurf erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er stärkt die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit in den Betrieben und erleichtert die Arbeit der Betriebsräte." Soweit der offizielle Text des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Veranstalter
Marburger Bund Treuhand | Reinhardtstraße 36 | 10117 Berlin
seminare@marburger-bund.de | Tel. 030-746846-28
Format
Live-Online-Seminar über Zoom
Sie haben die Möglichkeit über er den Chat Fragen zu stellen.
Das Seminar wird aufgezeichnet um im Nachgang für 4 Wochen den angemeldeten Teilnehmern/innen zur Verfügung gestellt.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse zum Thema Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gemäß § 37/6 BetrVG erforderlich sind. Gleiches gilt für die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96/4 SGB IX.
Teilnahmegebühr
Referenten
RA Horst Sparolin, Kassel
Betriebswirt Peter Cremer, CHRONOS Agentur WB UG
Programm
Programm
Begrüßung
- Das Betriebsverfassungsgesetz – Grundgedanken
- Die Mitbestimmungskurve - von der Information bis zur "harten" Mitbestimmung
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit - was will die Betriebsverfassung
- Die §§ 80, 87, 90 und 111 ff. - eine kurze Einführung
- Das aktuelle Betriebsrätestärkungsgesetz - Auszüge und Auswirkungen für BR in Kliniken
Ende der Veranstaltung
- PROGRAMM(108.7 KB, PDF)